Schächten jetzt erlaubt - Das deutsche Tierschutzgesetz - Der Rohrkrepierer schlechthin!

Islam/Deutschland

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Zur Einleitung/Meinungsumfrage    

 

Weiter unten: 

Die Spiegelumfrage

Weitere Schreiben und Leserbriefe zu diesem Thema

Schreiben von Dr. B. Rambeck "Ärzte gegen Tierversuche"

Schächten, religiöse Minderheiten und europäische Werte  Von Edgar Guhde

Die anatomisch - physiologischen Vorgänge beim Schächten  Von Dr. med. Werner Hartinger, Chirurg

Schächten ist eine brutale Tierquälerei, die durch keine Religion oder Kultur zu rechtfertigen ist. 

Zur Freigabe des Schächtens in Deutschland   24. Januar 2002

Die TVT  lehnt das Schlachten insbesondere von Rindern, Schafen und Ziegen ohne vorherige Betäubung ab. (TVT=Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.)       (RTF--Datei)

Fax-Mitteilung: Bundesverband der Tierversuchsgegner 

Ganz unten noch weitere Links zu Kommentaren und Pressemeldungen

 

Einleitung:

Einleitung (grün):  (Habe ich aus dem Tigerfreund - Forum übernommen.)

Versucht mal, in kurzen Hosen in islamischen Ländern Gotteshäuser aufzusuchen! Oder bestellt Fleisch von einem nicht-geschächteten Tier! Stellt Euch mal Kirchenglocken in arabischen Ländern vor, Schweinswürstelstände in einem moslemischen Dorf - die Liste ließe sich beliebig verlängern... Auf einen Punkt: WIR müssen uns den Gepflogenheiten in jedem Aus-Land anpassen, gleich wo an diesem Ort...

...und völlig gleichgültig, ob andere Lebewesen dafür herhalten müssen oder nicht. Das ist unser Tiernutzgesetz, welches noch nie schlechter war als heute. Ja wie weit haben es die Deutschen gebracht... 

Jetzt konnten unsere verkrusteten, ewig gestrigen Politiker einmal wieder zeigen, was richtige Weltoffenheit zu bedeuten hat, zu der in Deutschland auch gehört, daß Religionsfanatiker Recht auf grausame Tierquälerei eingeräumt bekommen. Ja das sind sie, unsere Politiker, die sich bei jeder Gelegenheit gleich wieder winselnd an ihrem Nationalmasochismus hochziehen können, während sie andere Lebewesen, die keinerlei Lobby haben und nicht sagen können was sie bedrückt, mit Füssen getreten und wie Abfall behandelt werden, genau wie früher, nur daß es damals auch noch Menschen traf, die sich Gott sei Dank zur Wehr setzen konnten.

 

Für mich stellen diese kaltherzigen Bürokraten die im Bundesverfassungsgericht dieses mittelalterlich anmutende Urteil sprachen, eine unfähige Instanz dar, die über eine Sache richtet, von der sie überhaupt keine Ahnung hat. Keiner von denen wird sich angeschaut haben, wie solch ein Tier bei dem Schächten unter unerträglichen Schmerzen langsam und qualvoll an seinem eigenen Blut erstickt, welches ungehindert durch die zerschnittene Luftröhre eingeatmet wird. Welch kaltherzige Menschen, die solch eine blinde Entscheidung einfach vom Schreibtisch aus treffen, obwohl sie sich extra noch informieren ließen: 

Da muß man sich ernsthaft fragen, wozu eine Delegation des Bundesamtes für Veterinärwesen zu einem Schächt - Schlachthof nach Besancon geschickt wurde, die dann auch noch feststellte, das Schächten sehr wohl eine Tierquälerei darstellt, bzw. Behauptungen, wonach das Schächten nicht tierquälerisch sei, nicht bestätigt werden konnten!

Vielleicht hätten die betagten, herzlosen Bundesverfassler, die anscheinend noch aus einer anderen Zeit stammen, mal lieber selber schauen sollen, was dort abgeht, wenn sie ihrer Delegation eh keinen Glauben schenken. Aber dafür sind wir ja zu feige oder haben keine Zeit richtig? Ist ja eh nicht so wichtig. Es sind ja  nur Tiere, obwohl die Mehrheit des Volkes die Sache eigentlich ganz anders sieht. Aber daran haben wir uns ja auch schon gewöhnt, daß das dumme deutsche Volk keine eigene Meinung zu haben hat. Willkommen in einer neuen Form der Diktatur!

Ach ja richtig...  Wie heißt es nach der neuen Gesetzregelung noch: Zitat:"...danach darf eine Ausnahmegenehmigung nur erteilt werden, soweit es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich des Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen".

Da frage ich mich doch ernsthaft, was das genau bedeuten soll? Wie sieht es denn aus mit den diversen Dönerläden? Der Regel nach dürfte es so sein, dass diese Tiere zuvor geschächtet wurden, denn Döner wird oftmals aus dem Fleisch geschächteter Tiere hergestellt! Das müsste wiederum heißen, daß nur Minderheiten die es wirklich "nötig" haben dieses Fleisch konsumieren dürften, was aber nicht geht, weil der Dönerladen jedem offen steht! Das heißt wiederum, das vermehrt Tiere geschächtet werden müssen oder nicht? Also einigen wir uns am besten darauf, daß es sich wieder einmal um eine gezielte Form von Volksverblödung handelt. Damit hatten die Politiker in letzter Zeit schon oftmals Erfolg. Sollten Sie mal wieder "Lust auf Döner" haben, achten Sie darauf, daß dort nicht KOSHER oder HALAL Steht, sonst sind Sie auf dem besten Weg solche Tierquälerei zu unterstützen, weil diese Produkte dann garantiert von derart hingerichteten Tieren stammen! 

Es hätte auch eine Alternative gegeben, die genau diesen Glaubensanhängern sehr gut getan hätte, nämlich ganz und gar auf das Fleisch zu verzichten. Es geht beim Schächten bzw. Glauben im Prinzip darum, daß sich kein Blut mehr im Körper befinden darf und deshalb das Herz den Körper bis zum letzten Herzschlag leerpumpen soll. Das dies nicht möglich ist, wird Ihnen jeder Wissenschaftler bestätigen. Dementsprechend müssten solche Menschen ihrem Glauben nach, sollten sie ihn wirklich ernst nehmen, völlig auf Fleisch verzichten. Damit hätte die ganze Diskussion eigentlich überhaupt nicht zu Stande kommen dürfen, aber wer denkt Heutzutage noch logisch?

Ich würde mich nicht wundern, wenn unsere winselnden Politiker mit ihrer Nationalmasochistischen Denkweise demnächst Hunde- und Katzenschlachten nach koreanischem bzw. Chinesischen Vorbild dulden werden, ebenso wie den "hüpfenden Braten" (kleine Katzen werden lebendig gegrillt), wenn man sie nicht schnellstens abwählt und zum Teufel schickt!!! 
Schließlich ist der Schritt vom Schächten bis hierhin nur noch ein ganz kleiner. Danach werden wahrscheinlich die Menschenrechte nach und nach beschnitten. Diese Art dürfte uns eigentlich sehr bekannt aus anderen Regimen sein, die noch heutzutage Menschen einfach hinrichten lassen, so wie wir es hier schon mit den Tieren machen. 
Wie lange wird es noch dauern, bis auch das Steinigen und das Beschneiden der Frauen als "Religionsfreiheit" in Deutschland erneut anerkannt wird? 

Gute Nacht Deutschland.   

H.Rentsch.

 

Ausschnitt aus- Neues Deutschland, Zitat:

"Den bemerkenswertesten Kommentar gab wohl Agrarministerin Künast ab, die in dem Urteil nicht nur einen »Erfolg für den Tierschutz«, sondern in dieser Kriegserklärung an die Tiere gar einen Beitrag »zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft« sieht. Eine traurige Gesellschaft, in der Tieropfer aus dunklen Zeiten zu Wegmarken der Toleranz werden."

 

Spiegel-Umfrage: Grosse Mehrheit gegen das Schächten

Eine in der neusten Ausgabe des SPIEGELS (45/2001) veröffentlichte repräsentative Meinungsumfrage in Deutschland hat ergeben, dass eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung das Schächten ablehnt und dem Schutz der Tiere Vorrang gibt vor der Religionsfreiheit.

Den Befragten wurde folgende Frage vorgelegt:

"Rituelles Schächten von Schlachttieren ohne vorherige Betäubung ist in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob das Verbot gegen das Grundrecht auf freie Religionsausübung verstösst. Sollte Schächten Ihrer Meinung nach
- erlaubt sein, weil religiöse Vorschriften respektiert werden müssen?" Zustimmung 12 %
- verboten bleiben, weil Tiere dabei unnötig leiden?" Zustimmung 79 %  9 % hatten keine Meinung.
Die Frauen lehnen das Schächten mit 83 % stärker ab als die Männer (74 %).
Ergebnis einer Weltwoche-Umfrage zum Schächtverbot in der Schweiz:
Soll das Schächtverbot aufgehoben werden? Nein: 97 % / Ja: 3 %
Umfrage zur Ausgabe Weltwoche-Ausgabe 01/02)

Soviel zu dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes "Im Namen des Volkes" -- Eine Lüge, die sich gewaschen hat, weil  schon vorher bekannt war, daß das Volk keinesfalls damit einverstanden sein wird!

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Weitere Schreiben und Leserbriefe zu diesem Thema:

Hier einige Leserbriefe von Tierfreunden:

Ich bin entsetzt!
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil...........
In wessen Namen?
Sind wir nicht das Volk? Gehöre ich nicht zum Volk?
Wie können Richter in mittelalterlichen Köstümen " sehen aus wie
Weihnachtsmänner" in meinem Namen so ein Urteil fällen?
In unserer sogenannten "zivilisierten Welt"
(ich kann dieses Wort nicht mehr hören) entscheiden Figuren in
Faschingskostümen über Leben und Tod.
Gelten in islamischen Ländern auch deutsche Gesetze?
Sicher nicht. Warum gelten dann islamische Riten (noch nicht einmal
Gesetze) hier in Deutschland?
Zurück ins Mittelalter mit Lockenperücken und roten Gewändern.
Dürfen die Muslimen nicht auch ihre Frauen schlagen und steinigen? (Laut
Gesetz des Islam)
Würden deutsche Richter hier auch im Namen des Volkes so ein Urteil
aussprechen?
Sicher nicht, da gibt es ja noch die Menschenrechte.
Verdammt noch mal...........
auch Tiere haben Rechte.
Ich bin entsetzt.

Uwe Kirsch

Leserbrief zum Text im neuen Spiegel  Interview mit einem Veterinär: "Zurück ins Mittelalter" Heft 4, Seite 184

Die tierfeindliche Gesetzgebung unser "Schlachthausgesellschaft" zieht zwangsläufig tierfeindliche Urteile nach sich. Dass Menschen den kurzen Gaumenkitzel durch Fleisch einen moralisch höheren Stellenwert einräumen als dem Leben eines Tieres, ist schon absurd genug. Dass man aber der Gaumenfreude wegen bereit ist, Tiere durch das Schächten noch grausamer zu quälen als dies in "normalen" Schlachthäusern der Fall ist, ist für jeden mitfühlenden Menschen unfassbar. Gehört es eigentlich zur Demokratie, dass Gesetze und höchstrichterliche Urteile genau das Gegenteil von dem bewirken, was die Mehrheit der Bevölkerung will?

Dr.Henrich

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Dr. B. Rambeck 
"Ärzte gegen Tierversuche"
############

An
Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Sie haben uns (Vereinigung "Ärzte gegen Tierversuche" e.V.) Ihre 
Presse-Information zum Urteil des BFG i.S. Islamisches Schächten zugesandt.

Unserer Meinung nach besteht der beste Tierschutz darin, kein Fleisch zu 
essen und sich vegan (d.h. völlig ohne tierische Produkte) oder 
ovolaktovegetarisch (d.h. ohne Fleisch und Fisch, aber unter Verwendung von 
Eiern und Milchprodukten) zu ernähren. Die Fleischproduktion in der heutigen 
Zeit (Massentierhaltung, Tiertransporte, Fütterungsmethoden) muss als absolut 
tierquälerisch, unnatürlich und gesundheitsschädigend für Mensch und Tier 
bezeichnet werden.

In Ihrer Presse-Information schreiben Sie, dass Schächten unter Beachten der 
islamischen Vorschriften für das Tier die humanste Schlachtmethode wäre. 

Dürfte ich Sie bitten, uns dies genauer zu erläutern. Wie kann eine Methode, 
bei der dem Tier bei vollem Bewusstsein die Kehle bzw. die Halsblutgefäße 
durchschnitten werden, humaner sein als Methoden, bei denen das Tier vorher, 
auf welche Weise auch immer, betäubt wird? 

Übrigens ist der Begriff "humanes Schlachten" ein Widerspruch in sich... 
Schlachten kann niemals human" im ethisch moralischen Sinne sein, so wie es 
kein "humanes Töten", keinen "humanen Krieg", keine "humane Todesstrafe" usw. geben kann... 

Noch auf einen anderen Gesichtspunkt möchte ich hinweisen. Das Urteil trägt 
in keiner Weise zur Akzeptanz unserer ausländischen Mitbürger bei, sondern 
wird im Gegenteil in Deutschland Vorurteile vor allem gegenüber Menschen 
islamischen Glaubens. verstärken. Der deutschen Bevölkerung wird es absolut nicht zu vermitteln sein, dass Tiere mit - verzeihen Sie - aus der Sicht des deutschen Normalbürgers "blutrünstigen", aber zumindest anachronistischen Methoden geschlachtet werden sollen und das noch dazu mit dem Segen des 
Bundesverfassungsgerichtes. 

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß

Dr.Bernhard Rambeck

Vereinigung "Ärzte gegen Tierversuche" e.V., Frankfurt) 
www.aerzte-gegen-tierversuche.de

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Leserbrief

erschienen im St. Galler Tagblatt AG, vom 31.12.01

In den letzten Jahren sind in der Schweiz im Tierschutz einige Fortschritte erreicht worden. Das trifft sowohl für die Nutz? und Heimtiere wie auch die Tierversuche und die Praxis an den Schlachthöfen zu.
Dass nun das Schächtverbot nach mehr als 100 Jahren Gültigkeit vom Bundesrat in Frage gestellt wird, ist ein groteskes und schwachsinniges Unterfangen ohnegleichen. Jeder Landwirt, jeder Heimtierhalter hat zumindest nach Gesetz die Pflicht, seine Tiere mehr oder weniger artgerecht zu halten und ihnen unnötig keine Angst und keinen Schmerz zuzufügen.

An den Schlachthöfen ist man bestrebt, die Schlachtung einigermassen anständig vorzunehmen, sofern Töten überhaupt anständig sein kann. Wenn beim Schächten beim Tier als Dank für seinen Nutzen bei vollem Bewusstsein die Gurgel durchgeschnitten wird und es so verbluten muss, so ist das ein grausliges Verbrechen. Alle Beteuerungen von jüdischer Seite, das Schächten würde nur von «Spezialisten» durchgeführt, ist dummes Geschwafel. Die Delegation des Bundesamtes für Veterinärwesen kommt jedenfalls nach einem bedrückenden Besuch des Schächtschlachthofes in Besancon zum Schluss, dass «die Behauptungen, wonach das Schächten nicht tierquälerisch sei, nicht bestätigt werden können».

Wenn daher der Bundesrat in seiner Güterabwägung religiöse Freiheit einer Minderheit auf der einen und Aufhebung des Schächtverbots auf der anderen Seite, der Meinung ist, die Aufhebung des Schächtverbots wäre angebracht, so ist dies verwerflich. Gleichzeitig, würde damit den Juden ein Bärendienst erwiesen. Eine Freiheit kann bekanntlich nur so weit gehen, als dass sie nicht geltendes Recht, also auch Tierschutzrecht, verletzt. Das ist eine juristische Binsenwahrheit. Ich selbst möchte kein Rassist werden, bin aber durch derlei Provokation auf dem besten Weg dazu. Eine Religion, die als oberstes Gebot nicht Liebe und Rücksicht gegenüber Mensch und Tier zum Ziel hat, verliert
ihren eigentlichen Sinn und damit ihre Existenzberechtigung. Wenn es für den jüdischen Glauben so zentral wichtig ist, dass Fleisch nur von geschächteten Tieren stammen darf, so gibt es für die Gläubigen nur eine ethisch vertretbare Konsequenz: auf den Fleischkonsum zu verzichten! 
Schächten ist und bleibt ein unverständliches und anachronistisches Vergehen gegen unschuldige Mitgeschöpfe.
Gerade heute hätten die Juden wegen ihrer verwerflichen Palästina?Politik die Sympathie der übrigen Welt doch bitter nötig. Es gibt für die Menschen keinen echten Frieden, solange die Tiere nicht miteinbezogen werden.

Hermann Neff
Tierarzt
9056 Gais
Schweiz

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Schreiben von Bernd-Wolfgang Meyer'

Die anatomisch - pysiologischen Vorgänge beim Schächten
von Dr. med. Werner Hartinger (Unfallchirurg) in der Anlage

Angesichts der katastrophalen Lage nach der Freigabe unserer "Nutz-
tiere" zu Opferriten mit mittelalterlichen Schlachtmethoden durch
den BVG - Spruch, in dem das Wohlbefinden einzelner Individuen in
religiös fanatischem und kommerziellem Inhalt politisch bewusst über
den Seelenfrieden von Zigmillionen Einheimischer gestellt wird, sollten
wir die jahrzehntelangen Bemühungen der Tierschutz- und Tierrechts-
bewegung einer gründlichen Bilanz unterziehen.

Alle Aufklärungsbemühungen sind ganz offensichtlich ins Leere ge-
laufen und reduzieren sich zur Selbstbeschäftigung.Anders ist eine
derartig lebensverachtende Geisteshaltung aller unserer Führungs-
schichten schlicht nicht erklärbar.
Fakten :
Die Justiz favorisiert Tierquäler und kriminalisiert Tierschützer.
Die Presse tabuisiert nicht nur nach bewährter Methode nicht ins
eigene Überzeugungskonzept passende Meinungen, zu denen definitiv auch
Tierschutz gehört, sondern fördert aktiv jede Art von Tierquälereien.
Wie schon die oberflächlichste Auswertung beinahe jedes Films und aller
bezugnehmender Sendungen im TV zwingend ergeben.
Terminologien wie Verbraucherschutz, Verfügungsmasse, Biomasse, Profit,
etc. ersetzen Tierschutz, Moral, Ethik, die Achtung vor allem Leben mit
Ausnahme des menschlichen und stellen die Leben der Mitgeschöpfe in
abwertender Lächerlichmachung als dispensabel und evolutionär wertlos,
losgelöst von jeglichem Schutzanspruch, dar.
Tierschutz hat im politischen Leben der BRD keinerlei Einfluß gewinnen
können.
Wir leben in einem Land, in dem Tierquälereien zum politischen Dogma
und zum guten Umgangston geraten .
Französische Verhältnisse zu Kurban Bairami sind auch bei uns zu er-
warten.

Fangen wir endlich an, uns zu Realisten zu wandeln. Hören wir mit der
Wunschdenkpraxis und Rücksichtnahme auf.
Wählen wir endlich die einzige Sprache die diese Schichten verstehen.
Die Sprache des kompromisslosen politischen Drucks als Machtmittel.
Schaffen wir uns unsere eigene politische Räson.

Raffen wir uns zur Schaffung der "politischen Union Tierschutz" durch
parteiübergreifenden Zusammenschluß der Vereine und Verbände auf.
Stellen wir unser Gezänk und unsere Befindlichkeiten und Eigenbrötel-
eien einstweilen zurück.
Hören wir auf, uns wie Kaspers vorführen zu lassen.
Wandeln wir uns zu Profis. Zum Faktor.
Gewinnen wir das Momentum der Stimmenkommandierung durch konkrete
öffentliche Wahlempfehlung bei Landes- und Bundeswahlen.
Mischen wir uns massiv in jede bedeutende Wahl durch massenhaft Plakate
und Anzeigen ein. Fordern wir von allen Kandidaten aller etablierter
Parteien tierschützerisches Wissen.
GG Rang des TSchG ist zu kurz gegriffen. Nur ein weiterer Krümel dessen
was man sich vergnügt uns vorzustreuen. Die Wertestellung des TS würde sich
nicht bessern und ist nur durch Bewusstseinswandel durch politischen
Druck erreichbar.Der "gute Grund" verschwindet nicht durch GG Rang.

BWM
PAKTeV

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Ein Schreiben von Dr. Friedrich Landa Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht:

SCHÄCHTEN: Religionsfanatiker bekommen Recht auf Tierquälerei 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schächten hat in zweierlei Hinsicht unabsehbare Folgen:
Eine fürchterliche Tierquälerei wird für Religionsfanatiker legalisiert und dadurch wird der Hass auf Ausländer bzw. extreme muslimische Gruppierungen und strenggläubige Juden eine auf der Ablehnung von Gräueltaten basierende 'gute' Begründung finden.

Tierschutz in die Verfassung 
Die Tiere werden durch den Schächtschnitt langsam zu Tode gefoltert! Den Richtern kann eigentlich kein Vorwurf gemacht werden. Sie konnten aufgrund der Gesetzeslage den Tierschutz nicht als genauso wertvoll beurteilen wie die Religionsfreiheit.
Die Politik hat es versäumt, dafür zu sorgen, den Schutz der Tiere in der Verfassung festzuschreiben!

Terror gegen Menschen und Tiere
Tierschutz und Menschenschutz hängen zusammen. Wer für Tiere zu keinem Mitgefühl fähig ist, dem wird seine Ideologie wichtiger sein als Nächstenliebe. Religionsextremisten, die Tiere bei voller Empfindungsfähigkeit für sich zu Tode quälen lassen, werden auch vor einer Brutalität gegen Menschen nicht zurückschrecken, wenn ihre religiösen Schriften oder Führer eine solche gebieten. 

Tierquäler im Land nicht erwünscht
Seit die GRÜNEN mit an der Macht sind, glaubt man sich in Deutschland wieder gewissenlos Gewalt gegen Menschen und Tiere erlauben zu können. PolitikerInnen denen ihre multikultuerelle Lobby wichtiger ist als eine auf Mitgefühl und Gerechtigkeit basiernde Politik, sollten nicht mehr gewählt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schlachten begrüßt: "Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Tierschutz..." Das Urteil trage auch zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft bei. 

Tier- und ausländerfeindliche GRÜNE 

Nicht nur bei allen Tierschützern stoßen die blutbefleckten GRÜNEN mit solchen Ansichten auf Unverständnis. Auch den Juden und Muslimen gegenüber ist eine solche Politik problematisch: Es besteht die Gefahr, dass, wenn Juden und Muslime Handlungen begehen dürfen, die Christen, Andersgläubigen und Nichtgläubigen verboten sind, dadurch die Ablehnung von Menschen, die, wie von den GRÜNEN gefordert, eine solche legalisierte Tierquälerei betreiben dürfen, in der Bevölkerung geschürt wird. 

Koshere Ernährung auch ohne Schächten möglich
Strenggläubige Muslime und Juden müssen keine Tiere für sich quälen lassen. Wenn ihnen das Fleisch von vor dem Schlachten betäubten Tieren, das in den Schlachthäusern zivilisierter Länder produziert wird, unrein erscheint, können sie sich rein vegetarisch ernähren. 

Immer mehr Menschen essen Fleisch von geschächteten Tieren
- meist ohne zu wissen, was SCHÄCHTEN bedeutet
In immer mehr Läden wird Dörner-Kebab als Schnellimbiss angeboten. Nur die wenigsten Käufer dieses Fleischgeschnetzels sind sich bewusst, dass es sich dabei um Fleisch von geschächteten Tieren handeln könnte.

Bei vollem Bewusstsein langsam verbluten
Schächten heißt, dass das Tier bei der Schlachtung nicht betäubt wird, sondern bei voller Empfindungsfähigkeit die Kehle durchschnitten bekommt. Die religiösen Anhänger dieser Schlachtmethode glauben, dass die Tiere vollständiger ausbluten, wenn sie bis zum letzten Herzschlag bei vollem Bewusstsein bleiben. Deshalb bestehen sie darauf, dass ihnen Schächten
aufgrund der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit erlaubt werden muss.
Nach den mosaischen Gesetzen, auf die sich Juden und Muslime beziehen, die sich auch im Alten Testament in der Bibel finden, wird davon ausgegangen, dass im Blut der Lebewesen ihre Seelen wohnen. Um mit der Seele des getöteten Tieres
nicht in Konflikt zu kommen, soll das Schlachtopfer bis auf den letzten Blutstropfen ausgeblutet sein.

Schächten ist reine Tierquälerei
Werden alle Reinheitsgebote bei der Schlachtung beachtet, gilt den Juden das Fleisch als "KOSHER". Die Muslime bezeichnen solches Fleisch als "HALAL". Strenggläubige Juden und Muslime ernähren sich nur von Nahrungsmitteln, die ihren Reinheitsvorstellungen entsprechen. Fleisch muss von geschächteten Tieren stammen. Gläubige Kebab-Verkäufer bieten in ihren Imbissbuden Fleisch von geschächteten Tieren an, das auch von strenggläubigen Kunden verzehrt werden kann. Tiere, die aus religiösen Motiven ohne Betäubung bei vollem Bewusstsein langsam verbluten, erleiden einen langsamen Tod. Sie werden beim Schächten zu Tode gequält. Deshalb verbieten die meisten Landes-Tierschutzgesetze das Schächten. 

Verfassungsgericht kann Tierschutz nicht so wichtig nehmen
In der Verfassung aber ist die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Also widersprechen sich Verfassungsgesetze und Tierschutzgesetze mit Schächtverbot.
In der Bevölkererung wird das Bewusstsein für das Recht der Tiere auf Schutz vor unnötiger Quälerei immer sensibler. Kein intelligenter und zu Mitgefühl befähigter Bürger wird Verständnis dafür aufbringen, wenn gläubigen Juden und Muslimen Tierquälereien erlaubt werden, die einem Christen, Atheisten oder Agnostiker nicht gestattet sind.

Tierschutz in die Verfassung
Aus dem Widerspruch in der Gesetzgebung gibt es nur einen akzeptablen Ausweg: Der Schutz der Tiere muss in den Verfassungsrang gehoben werden. Dann können Verfassungsrichter in ihrer Urteilsfindung abwägen, ob der Schutz der Tiere vor unnötigen Qualen als wichtiger zu bewerten ist, als die Freiheit der Religionsausübung. Solange der Schutz der Tiere nicht in den Verfassungsrang gehoben wurde, dürfen Religionsfanatiker und Orgienmysterienkünstler Tiere zu Tode quälen oder
sich an ihrem Blut berauschen, ohne dass auf rechtsstaatlicher Basis ein Schutz der Tiere möglich ist. Denn die Tierrquäler können sich in letzer Instanz auf die Freiheit von Religion und Kunst berufen.

Auch "Ungläubige" essen geschächtete Tiere
Nicht nur streng gläubige Anhänger des Schächtens essen das Fleisch der bei vollem Bewusstsein zu Tode gequälten Tiere.
Auch immer mehr ahnungslose Konsumenten kaufen Kebab von geschächteten Tieren und werden dadurch zu Mitverursachern von unbeschreiblichen Tierqualen. Kebab-Stände, die sich als "HALAL" bezeichenen, weisen damit darauf hin, dass ihr Fleisch von geschächteten Tieren stammt.

Fleisch ist immer "unrein"
Auch wenn das Entbluten der Tiere beim Schächten bei vollem Bewusstsein bis zum letzten Herzschlag vorgenommen wird, kann eine Entblutung doch nie vollkommen erfolgen. Immer wird ein Rest an Blut in den Körperteilen zurückbleiben! Also dürfte strenggenommen keine Tierleiche als "REIN" bezeichnet werden. Darum kann Gläubigen nur empfohlen werden, konsequenterweise kein Fleisch zu essen. Wer aus religiösen Gründen kein Fleisch isst, verstößt auch nicht gegen das Gebot:
"Du sollst nicht töten!"

Reine, paradiesische Nahrung ist vegan
Gläubige Menschen tun gut daran keine Tiere für sich Schächten zu lassen. Wer hofft, künftig im Paradies leben zu können, darf nicht selber töten oder für sich töten lassen. Eine Bestie im Paradies - und schon ist es zerstört. Es sind wir Menschen und im besonderen auch Gläubige, die diese Erde zur Hölle machen, vor allem durch die rücksichtslose Ausbeutung der Mitgeschöpfe. Auch in unserer heimischen modernen Schlachthauszivilisation werden trotz ausgeklügelter Schlachtmethoden
und vorhergehender Betäubung immer wieder Tiere bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein zu Tode gequält, wenn sie während des Schlachtvorganges am Fließband hängend aus der Betäubung erwachen. Wer Fleisch kauft, gibt damit Gewalt gegen Tiere in Auftrag. 

Nicht quälen, nicht verletzen, nicht töten
Wer mit religiösen Argumenten das Quälen und Töten von Tieren zu rechtfertigen versucht, sei daran erinnert:
Auch wenn in dieser Welt kaum jemand versucht nach dem Grund-Gebot des "Nichtverletzens anderer empfindsamer Geschöpfe" zu leben, gebieten doch alle Religionen übereinstimmend: DU SOLLST NICHT TÖTEN!
Die ursprünglich von Gott geschaffene Welt kannte kein Töten. Die Menschen im Paradies lebten vegan. 
Alle Menschen täten gut daran, keine Tiere für sich Schlachten zu lassen: "Nit schlacht!"

Videodokumentation Schächten bei vollem Bewusstsein
http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm*


Allerdings werden auch in EU-Schlachthäusern die Tiere oft bei voller Emfindungsfähigkeit zum Entbluten gebracht: 
Videodokumentation Schlachten bei vollem Bewusstsein
http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html (Leider außer Betrieb)

Bildreportage (c landa@tierschutz.cc) "Kebab von geschächteten Tieren" 
http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/kebab/schaechten.html (Leider außer Betrieb)

Bibelstellen
Vegane Ernährung im Paradies:
"...ich habe euch gegeben alle samentragenden Pflanzen, die es auf der Oberfläche der ganzen Erde gibt, und jeden Baum, an dem es Frucht gibt. Euch diene es als Speise." 1. Mose 1:29 (Genesis)

Nach dem Verlust des Paradieses: Aug um Auge - Schächten: 
"...Fleisch mit seiner Seele - seinem Blut - sollt ihr nicht essen. Außerdem werde ICH euer Blut, das eurer Seelen zurückfordern." 1 Mose 9:4-5
"...ihr sollt keinerlei Blut essen von Tieren" 3 Mose 7:26
"Denn die Seele des Fleisches ist im Blute..." 3 Mose 17:11

Friedvolle Verheißungen für das wiederhergestellte Paradies:
"...der Wolf wird beim Lamm weilen, der Leopard beim Böcklein und das Kalb beim Löwen... Kuh und Bär werden zusammen weiden... Und selbst der Löwe wird Gras fressen... das Kind wird auf dem Loch der Kobra spielen... Sie werden keinen Schaden stiften noch irgendwie Verderben anrichten... erfüllt mit der Erkenntnis ICH BIN das ICH BIN" Jesaia 11:7-8

Dr. Friedrich Landa
Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht
Tierschutz-Dachverbandspräsident 
+43 66 43 43 43 66 
Homepage: http://www.tierschutz.cc*

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Schächten, religiöse Minderheiten und europäische Werte

Edgar Guhde

 

Ein verfehltes Urteil

Schächten, religiöse Minderheiten und europäische Werte

 

Hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum Schächten vom 15.6.1995 die objektive Feststellung zwingender Vorschriften einer Religionsgemeinschaft über das Betäubungsverbot beim Schlachten, das eindeutige Vorliegen von staatlicherseits zu beurteilenden Normen der betreffenden Gemeinschaft verlangt und eine individuelle Sicht, die allein auf die jeweilige subjektive – wenn auch als zwingend empfundene – religiöse Überzeugung abstellt, als mit Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte des Tierschutzgesetzes unvereinbar erklärt, so hat das am 15.1.2002 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz anders eben  die subjektive religiöse Überzeugung jedweder Gruppen innerhalb des Islam (neben der nachzuweisenden Sachkunde) als hinreichend für die Erteilung der „Ausnahmegenehmigungen“ für das betäubungslose Schächten erklärt und damit  Sonderrechte zu Lasten der betroffenen Tiere eingeräumt. Es genügt, wenn Teilgruppen einer religiösen Gemeinschaft das Schächten für erforderlich halten, um die Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Die „konkrete Glaubensgemeinschaft“ und nicht der Islam als solcher oder in seiner mehrheitlichen Ausrichtung ist nunmehr zu berücksichtigen – so abstrus und atavistisch deren Auslegungen auch sind. Postuliert wird das „Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft“, das der Staat halt anzuerkennen habe.

Noch am 16.3.2000 hatte z.B. der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden, die objektive Feststellung, ob das Schächten zu den zwingenden Vorschriften des Islam gehört, könne nicht dadurch ersetzt werden, daß ein regionaler Zusammenschluß von Muslimen ein religiöses Gutachten von ihm berufener Rechtsgelehrter für sich verbindlich erklärt.

Auch der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, daß das staatliche Verbot des Schächtens keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit bedeute, soll nun nicht mehr gelten. Die Ausnahmeregelung des Tierschutzgesetzes (§ 4a (2) 2) wird zur Norm. Denn angesichts der Masse der anstehenden Anträge wäre es abwegig, weiterhin  von „Ausnahmegenehmigungen“ auszugehen. Hier wird offenbar, wie das Tierschutzgesetz, das eben nur „Ausnahmen“ zuläßt, unterlaufen und ins Gegenteil verkehrt wird.

Konsequenzen, die über Schlachtpraktiken hinausreichen

 

Das „einigermaßen beunruhigende“ Urteil des BVG würde, so der Verfassungsrechtler Hans-Hugo Klein, in der Konsequenz dazu führen, daß die „Anwendbarkeit zwingenden Rechts in die individuelle Entscheidung des Einzelnen gelegt wird.“ Eine bloß nachvollziehbare, nicht zu bewertende Berufung auf den Glauben genüge, und schon sei dem Urteil zufolge der Staat verpflichtet, Ausnahmen zu machen.

Noch deutlicher sogar die „taz“ in ihrem Kommentar am 17.1.2002: „Religiöse Hirngespinste und anachronistische Barbareien werden toleriert, weil man Minderheiten nicht zu nahe treten will.“

Auch die Taliban sind eine „konkrete Glaubensgemeinschaft“, deren Lebensformen nach der Logik des BVG zu respektieren sind.

Die Transformation und tendenzielle Selbstaufgabe der auf traditionellen europäischen Werten beruhenden Gesellschaft in multikulturelle Beliebigkeit gegensätzlicher Lebensformen kann nun nicht nur schleichend, sondern offen und legalisiert vorangehen. „Der Etappensieg der islamischen Organisationen wird wohl, so viel kündigt sich bereits an, auch der Anfang einer weitreichenden Institutionalisierung islamischen Lebens in Deutschland sein.“ Anderen, fast genauso alten Forderungen der muslimischen Organisationen verleihe das Urteil Auftrieb. („taz“, 16.1.2002)

Eine Einbruchstelle hat das Urteil eingerichtet, ein juristisches Einfallstor geöffnet für weitere zivilisatorisch überwundene Auffassungen und Praktiken. Ein Stück Unabhängigkeit, Selbstbehauptung und Souveränität gegenüber einer gegenüber den betroffenen Tieren ahumanen Anmaßung ging verloren.

 

Angesichts der Schächtpraktiken kann es nicht überzeugen, das Urteil trage „zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft“ bei (Künast). Sie dürften eher, weil die Gefühle der meisten Menschen hierzulande verletzend, zu einem Rückschritt der Akzeptanz des Islam führen. Wenn Muslime Handlungen begehen dürfen, die Christen und Nichtgläubigen verboten sind, kann das nur Ablehnungen in der deutschen Bevölkerung bestärken.

Integration im Sinne von Orientierung an den hiesigen Gepflogenheiten (in diesem Zusammenhang an die Regel der Betäubung warmblütiger Tiere) wird vereitelt, weil als nicht erforderlich erklärt.

Religiöser Atavismus contra Tierschutz

 

Nicht um die Wahrung einer spezifisch deutschen Leitkultur geht es in diesem Kontext, sondern um Wahrung und Durchsetzung eines übernationalen Leitwerts Mitleid und Empathie mit den Schwächsten und Wehrlosesten: den Tieren, um den Leitwert Tierethik, die ihre Ursprünge bereits im alten Ägypten und Indien, auch in der Antike hat. Europäische Wurzeln hat die Tierschutzethik in der Neuzeit im deutschen Pietismus. Die ersten Tierschutzbestimmungen gab es in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts in England.

Diese europäischen Wurzeln werden verleugnet, um einer bizarren Auslegung des Koran und halsdurchschneidenden Barbareien opportunistisch  zu willfahren – für die es keine „zwingenden“ Gründe gibt, setzt doch „zwingend“ voraus, daß die Religionsangehörigen bei Nichteinhaltung der Vorschriften ausgeschlossen werden oder mit Strafmaßnahmen zu rechnen haben, was nicht der Fall ist. Und da es zum Zeitpunkt der Erstellung der Religionsbücher keine Betäubungsmöglichkeiten gab, konnten sie folglich weder erlaubt noch verboten werden.

Das in jüngster Zeit mühsam sich entwickelnde Bewußtsein von den Tieren als „Mitgeschöpfen“ wurde durch das Urteil beeinträchtigt. Dem zarten Pflänzchen der Tierrechtsethik wurde ein Hieb zugunsten abstruser (pseudo)religiöser Rituale versetzt.

Eben dies ist der Kern des Problems, die Verfehlung des Urteils aus der Sicht des Tierschutzes, der den Gebräuchen religiöser Minderheiten hintangestellt wurde. Jener Teil der Gesellschaft erhält Auftrieb, für den der Schutz der Tiere unwichtig ist, hat das höchste deutsche Gericht doch diesen Schutz so eindeutig relativiert. Hinweggesetzt hat sich das Gericht über Artikel 12 des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Schlachttieren vom 10.5.1979 und Artikel 5 der Richtlinie 93/119/EG des Rats der EU über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung vom 22.12.1993, die eine Betäubung vor dem Blutentzug vorschreiben, weil dies den Tieren weniger Schmerzen und Leiden bereitet.

 

Die Qualen des Schächtens

 

„Die Bundestierärztekammer lehnt jedes Schlachten ohne Betäubung aus Tierschutzgründen ab.“ So der Beschluß des 20. Deutschen Tierärztetags vom 23.1.1995.

Die großflächige Durchtrennung der stark innervierten Halsgegend bis zur Wirbelsäule werde erheblich als Schmerz verspürt. So Prof.Dr. Urs Schatzmann, Ordinarius für Veterinäranästhesiologie am Departement für klinische Veterinärmedizin der Universität Bern (NZZ 10.10.2001).

„Demgegenüber verspürt ein Tier bei korrekter Durchführung der Bolzenschuß- oder Elektrobetäubung keine Schmerzen, da die Empfindungslosigkeit sofort eintritt. ...  Das Argument, daß es sich beim Schächten um eine qualvolle Art des Tötens handelt, kann nach heutigen Kenntnissen nicht von der Hand gewiesen werden.“ (Über die Vorgänge beim Schächten im einzelnen siehe Kasten)

 

Tierschutz ins Grundgesetz

 

Es kann nicht darum gehen, christliche Religiösität dem Islam offensiv entgegenzusetzen, sondern jedwede Art religiöser Interpretation und Tradition zurückzudrängen, die Ausbeutung, Mißbrauch und Massentötung von Tieren fördert oder ihr mit Gleichgültigkeit begegnet. Und alle, die sich gegen das Schächten wenden (etwa aus einer Motivation heraus, die nicht der Achtung  vor und dem Mitleiden mit den Tieren entspringt), aber  nicht gleichermaßen gegen die im „Abendland“ üblichen Massenabschlachtungen mit den tagtäglichen Fehlbetäubungen in den Schlachtbetrieben der EU und sonstigen Mißhandlungen und Massakern von Tieren auftreten, sind wenig legitimiert.

 

Obwohl der Gesetzgeber durchaus befugt ist, über das in der Verfassung genannte Sittengesetz ethische Forderungen nach einem effektiven Tierschutz auch gegenüber vorbehaltlosen Grundrechten durchzusetzen, ohne daß der Tierschutz deshalb selbst Verfassungsrang haben müßte, stellt sich die Aufgabe, den Tierschutz im Grundgesetz ebenso zu verankern wie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen  und den Absatz des § 4a des Tierschutzgesetzes, der Ausnahmen von der Regelbetäubung aus sogenannten zwingenden religiösen Gründen ermöglicht, zu streichen.  Dann würde das Urteil des BVG hinfällig werden. Wenn der Tierschutz über Verfassungsrang verfügt, können die Gerichte Rechte der Tiere mit anderen Werten der Verfassung abwägen und sie nicht von vornherein hintansetzen, können solche Rechte auch den Ansprüchen  der profitorientierten Wirtschaft entgegengesetzt werden.

Ein entsprechendes Aktionsbündnis „Tierschutz ins Grundgesetz“ des Deutschen Tierschutzbundes und des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner – Menschen für Tierrechte wurde  gebildet und muß nun die Unionsfraktionen des Bundestags davon überzeugen, ihre bisherige Obstruktion aufzugeben und dem Beispiel von bereits elf Bundesländern zu folgen, die den Tierschutz schon in ihren Verfassungen haben.

 

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Schächten ist eine brutale Tierquälerei, die durch keine Religion oder Kultur zu rechtfertigen ist. 

Wie jeder Mediziner mit operativer Erfahrung weiss, sind Kehlkopf, Luftröhre und Speiseröhre, die beim Schächten bei vollem Bewußtsein durchtrennt werden, äußerst
schmerzempfindlich, deren Verletzung selbst bei tiefer Narkose noch zu schweren Atemstörungen und schmerzhaften Kreislaufstörungen führt. Infolge Durchtrennung von Nerven kommt es zu stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, sodass das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch extreme Atemnot erleidet. Hängt man dann auch noch das Tier entsprechend der "Vorschriften"  an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge des orthostatisch verstärkten Blutdrucks und der noch ausreichenden Blutversorgung des Gehirns bis zum Auslaufen der letzten Bluttropfen bei vollem Bewußtsein.
Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem das entfesselte Tier nach dem "Ausbluten" meist noch mit der entsetzlich klaffenden Halswunde dem Ausgang des Schlachtraumes zustreben wollte. 
Schächten in Anwesenheit von lachenden Kindern, wie Ihre Sendung zeigte, ist eine Volksverrohung und trägt entscheidend zur zunehmenden Gewaltbereitschaft unserer Gesellschaft bei. So muss man sich nicht wundern, dass einem Ihrer Kollegen von seinen islamischen Entführern die Kehle durchgeschnitten wurde.

Prof.Dr.K.Rieden

Ergänzung zu Prof. Rieden: Im Kosovo-Krieg sagte ein Flüchtling dem Reporter: "Sie (die Serben)schächteten meinen Bruder, wie wir die Schafe schächten." Das hört sich nach Verachtung an, oder? "Wo es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben", Leo Tolstoi. Das Schächten ist eine Steigerung des Schlachtens - Verachtung! 

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Zur Freigabe des Schächtens in Deutschland

24. Januar 2002

Zur Freigabe des Schächtens in Deutschland

von Ines Odaischi
Färbergasse 13, D-68526 Ladenburg


Grundsätzliche Freigabe des betäubungslosen Schächtens in Deutschland nach § 4a Ziff. 2
TierSchG
Anlaß Verfassungsgerichtsurteil vom 15. Jan. 2002 (Freigabe des betäubungslosen
Schächtens nach islamischem Ritus)

Weder Islam noch Judentum liefern den unerlässlichen Beweis, dass das betäuhungslose Schächten unerlässlicher Bestandteil ihrer Religionsfreiheit sei.

Islam

Es liegen eine Stellungnahme der Universität Al-Azhar, Kairo, vorn 25. 2. 82 (Reg.Nr. 458) sowie der Republik Libanon, Kanzlei des Ministerrates, Sunnitische Sheriatsgerichte vor (Quelle: Dr. Werner Hartinger, Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert), die eindeutig die Betäubung vor dem Schlachten bzw. Schächten freigeben.

Wenn der Islam sich darauf beruft, dass dies für viele Moslems nicht ausreichend sei, weil der Islam keine einheitliche Dogmatik entwickelt hat, hat dies nicht Deutschland (hier grundsätzlich Betäubungspflicht) zu verantworten. Ich bin der Auffassung, dass sich deshalb in diesem Punkt unsere moslemischen Mitbürger nach dem deutschen Recht zu richten haben.

Judentum

Weder Bibel noch Talmud kennen ein Betäubungsverbot, vorgeschrieben ist lediglich der Blutentzug vor Weiterverarbeitung dee geschlachteten Tieren (an sich eine gute Vorschrift, weil so der endgültige Tod des Tieres abgewartet werden muß). 

Die Betäubung wird abgelehnt nach Deut 12,21. Zitat nach I. M. Levinger, Schechita im Lichte des Jahres 2000, S. 19: "Die biblische Vorschrift, die das Schächten betrifft, wie wir sie in der Tora (Deut 12:21) finden, lautet: 'Du sollst von Deinem Grossvieh und Kleinvieh schlachten, so wie ich Dir befohlen habe...' Diese Wörter 'wie ich Dir befohlen habe' sind sehr interessant, denn wir finden in der ganzen Bibel keinen weiteren Hinweis. Da wir aber glauben, dass es eine noch ältere Vorschrift geben muss, müssen wir auf die mündliche Lehre zurückgreifen."

Ich habe die von Levinger angegebene Textstelle im Kontext (Dtn 12,1 — 31; 13,1/Biblia Hebraica) überprüft.
Die Aussage Levingers ist exegetisch nicht haltbar. Der Text ist in sich geschlossen mit Literaturschutzformel in 13.1: Gattung, Zentralisationsgesetz (Laienunterweisung); Inhalt: Freigabe der profanen Schlachtung. Die Vorschrift ist einwandfrei im Text selbst enthalten (Verbot des Blutgenusses; du sollst nicht das Fleisch mit seinem Blut essen, in dem seine Seele ist; Ve 16,23-25 (insistierend). Evtl gibt es auch bei der Freigabe der profanen Schlachtung das Gebot der Aussonderung der Erstgeburt, aber dies interessiert hier nicht. Wichtig ist das absolute Blutgenussverbot; ansonsten darf das Haustier gegessen werden wie Gazelle und Hirsch
(Wild), und zwar vom "reinen" wie vom "unreinen" Menschen, also ohne jegliche Beschränkung.

Mit dem Buch Levingers habe ich mich schriftlich auseinandergesetzt (auch in bezug auf tiermedizinische Fragen, natürlich nicht ohne Beratung Tiermedizinern und der Lektüre von Hartinger, Schächten. Das betäubungslose Schächten ist einwandfrei Tierquälerei (ob nun nach jüdischem oder islamischem Ritus).
Meine Auseinandersetzung liegt dem Landesrabbinat Baden-Württemberg, Stuttgart, vor. Die genannte Stelle hat sich nicht dazu geäussert. Die Arbeit liegt auch Dr Levinger vor; aus dem Gespräch mit ihm habe ich den Eindruck gewonnen, dass auch Dr Levinger im Grunde genommen eine gute Betäubung sucht (aber ich gebe hier ausdrücklich meinen Eindruck wieder und stelle nicht die Behauptung auf, dass es tatsächlich so ist).

Mir liegt auch noch ein Schweizer Artikel zum Schächten vom Präsidenten des Israelitischen
Gemeindebundes Dr Alfred Donath, Genf, vor (Neue Züricher Zeitung vom 12. 12, 2001). Ich zitiere hieraus wörtlich: "Auch wenn Juden nicht täglich nur koscheres Fleisch essen, wird bei jeder Festmahlzeit, sei es anlässlich einer Hochzeit oder beim Feiern einer Geburt, immer nur geschächtetes Fleisch serviert, so dass durch die Aufhebung des Verbotes in der Tat die 18 000 Juden, die in der Schweiz leben, betroffen. Meine Anfrage an ihn, inwieweit nach dieser Aussage noch von einer zwingenden Religionsvorschrift zu sprechen ist (in Deutschland wäre das die Bedingung der Ausnahmegenehmigung), wurde nicht beantwortet.

Den Deutschen (vielleicht auch den Schweizern), und damit meine ich alle Menschen, Behörden, auch Kirchen, sei gesagt, dass man begangenes Unrecht nicht durch neues Unrecht wieder gut machen kann. Bei den früheren Anfeindungen ohne jeglichen Grund und erst recht bei der Verfolgung im Dritten Reich (Nazideutschland) hätte das Judentum Anspruch darauf gehabt, dass man es ohne Wenn und Aber verteidigt und schützt. Der Fall liegt aber bei der Frage des betäubungslosen Schächtens ganz anders; hier geht es um Tierschutz, also um einen ganz konkreten Fall, in dem das an sich ethisch hochstehende Judentum falsch liegt, unbenommen der Tatsache, dass es auch auf nichtjüdischen Schlachthöfen, wie leider bekannt geworden, auch nicht tierschutzgerecht zugeht, aber dies müsste gesondert angegangen werden, und dies wird ja zum Teil auch schon getan.

Ich fühle mich bei der Freigabe des betäubungslosen Schächtens durch die Behörden in meiner grundgesetzlich verankerten Menschenwürde und meinem Recht auf Unversehrtheit verletzt.

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Fax-Mitteilung: Bundesverband der Tierversuchsgegner –Menschen für Tierrechte e.V.

An:      Redaktion - Leserbriefe

 Datum:  26. Januar 2002

Seiten:               2 (inklusive dieser Seite)


Zu Ihrer Berichterstattung über das Karlsruher Schächturteil

Das Urteil von Karlsruhe war politisch gewollt. Die Begründung der Karlsruher Richter wirkt deshalb in einigen Aspekten seltsam brüchig und blendet Teile der Realität völlig aus.

So stellt das Gericht fest, dass es Stimmen gebe, die bezweifeln, dass das Schlachten nach vorheriger Betäubung für das Tier deutlich schonender sei als das Schlachten ohne Betäubung. Diese „Stimmen“ sind einem Referat aus dem Jahr 1978 entnommen. Genauere und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen von Veterinären in der Praxis hat Karlsruhe zur Prüfung dieser Frage offenbar nicht hinzugezogen.

Augenzeugen könnten nämlich präzise beschreiben ebenso wie filmische Dokumente aus europäischen und islamischen Schlachthäusern veranschaulichen könnten, dass das betäubungslose Schächten mit dem vorherigen Fixieren und Umwerfen oder Niederringen der Rinder in den allermeisten Fällen nur wenig an die propagierte „religiöse Grundhaltung“ erinnert, sondern ein seelenloser und brutaler Akt der Gewalt ist, der das Tier in seiner Angst und in seiner Leidens- und Schmerzfähigkeit in keiner Weise mehr wahrnimmt. Nebenbei: Auch in unseren Schlachthöfen sind viele Tiere nur mangelhaft betäubt. Daran muss gearbeitet werden. Das darf aber nicht als Argument benützt werden, um auf jede Betäubung zu verzichten.

Die Verfassungsrichter ziehen auch die Möglichkeit in Zweifel, dass sich strenggläubige Muslime mit importiertem Fleisch versorgen – und zwar nur aus dem Grund, weil eventuell die Unsicherheit besteht, ob das Fleisch auch richtig deklariert ist. Hier meint man, falsch zu lesen. Sämtliche  Verbraucher müssen sich täglich auf das verlassen, was Hersteller und Verkäufer ihnen zusichern – z. B. in dem für die Gesundheit so wichtigen Bereich der Ernährung.

Das Schächtverbot wirke sich faktisch wie ein Berufsverbot aus. Das erstaunt, denn der Kläger hat offenbar auch in den letzten fünf Jahren den Beruf des Metzgers ausgeübt. Vielleicht hat er sogar, wie viele seiner moslemischen Kollegen, nach der vorschriftsmäßigen Betäubung der Tiere den Schächtschnitt mit den dazugehörigen rituellen Handlungen ausgeführt und konnte so das Fleisch als „halal“ verkaufen.

Bis zu 200 000 Tonnen Rindfleisch jährlich wurden übrigens noch vor dem BSE-Jahr 2001 von solchen mit vorheriger Betäubung geschächteten Rindern aus der Europäischen Union in die islamischen Länder ausgeführt. Daneben gibt es auch in der Türkei oder im Libanon bereits Schlachthöfe, die Betäubungsgeräte verwenden – auch um die Arbeit zu erleichtern. Tendenz steigend.

Die Hoffnung, dass das oft so quälerische Schächten der Schafe mit dem Küchenmesser im Badezimmer oder im Hinterhof durch strenggläubige moslemische Mitbürger nun ein Ende hat, wird sich nicht erfüllen. Im Gegenteil. Ab jetzt wird sich jeder im Recht fühlen, der dies tut, denn er hat ja gehört, das sei nun erlaubt.

Ob legales oder illegales Schächten, bei Ausnahmen wird es nicht bleiben. Schon jetzt häufen sich die Anträge der Metzger, obwohl Behörden und Schlachthöfe darauf noch gar nicht eingestellt sind. Manch einer wittert ein gutes Geschäft. Am 18. Februar ist das nächste islamische Opferfest.

Tatsächlich verwundert die Großzügigkeit, die Karlsruhe dem subjektiven Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft zugesteht. Dieses muss nicht im Einklang mit dem Islam insgesamt oder zumindest mit den großen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam stehen, um vom Staat anerkannt zu werden. Jedem Antragsteller, der „einer Gruppe von Menschen angehört, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet“, muss eine Ausnahmegenehmigung vom generellen Schächtverbot erteilt werden. Es reicht, wenn dieser begründet und nachvollziehbar darlegt, dass nach seiner Glaubensüberzeugung der Verzehr von Fleisch zwingend eine Schlachtung ohne Betäubung voraussetzt.

Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, in welches Dilemma in Zukunft der Staat kommen kann, wenn sich religiös motivierte Gruppierungen mit anachronistischen und gefährlichen Ansinnen auf diesen juristischen Freibrief beziehen. Spätestens dann werden diejenigen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Sieg des Minderheitenschutzes und der Toleranz in einer multikulturellen Gesellschaft feiern, solange „nur“ Tiere betroffen sind, die Folgen dieser Entscheidung in einem anderen Licht sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Jaresch


Arbeitsgruppe Tiertransporte und landwirtschaftliche Tierhaltung

Roermonder Straße 4a
52072 Aachen 

info@tierrechte.de 
www.tierrechte.de*

 

Es schreibt Ihnen:

Hannelore Jaresch
Am Berggraben 4
82392 Habach

 

Presse / Links:

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=326502* "Schächturteil" des Bundesverfassungsgerichtes
Archaisches und grausames Tötungsritual darf nicht geduldet werden. Nur die Betäubung ermöglicht eine angstfreie und schmerzlose Tötung.

Bayern und Hessen fordern strengere Auflagen für Schächten
http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=2&item=176620 *

http://www.frankenpost.de/php/resy/export/ini//artikel/resyart.php?id=218268 *

http://123recht.net/article.asp?a=2235&f=nachrichten_neue~urteile_bvgschaechtenok&p=1*

http://www.vgt.ch/pressespiegel/020121-1.pdf *

 

 

Es gibt eine neuere Seite zu aktuellen Themen bzgl. dieses Themas, die Sie hier einsehen können

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