EU-relevante_Themen -oder- Wie bekommt man den Tierschutz mit Globalisierung endgültig kaputt: |
Mal wieder... Massiver Missbrauch von EU-Steuergeldern für Tiertransporte aufgedeckt!
Mai 2004: Bilanz zum Tierschutz in der erweiterten Union
Massiver Missbrauch von EU-Steuergeldern für Tiertransporte aufgedeckt! |
Aus VGT-Newsletter, Ausgabe Nr.4/05-3
Am 6. April präsentierte die europäische Tierrechtskoalition
"European Coalition for Farm Animals" (ECFA) in Brüssel die Kampagne
"Stop the Bull Ship", die die entsetzlichen Qualen der Rinder auf
EU-subventionierten Lebend-Tier-Transporten in den Mittleren Osten
aufzeigt, der Öffentlichkeit und den Abgeordneten des Europäischen
Parlaments.
Erschreckendes neues Bildmaterial bezeugt das Grauen der alltäglichen,
hochsubventionierten Tiertransporte über die europäischen Grenzen.
Das Video zeigt Rinder, die extrem langen Transporten unter
entsetzlichen Bedingungen ausgesetzt sind, ihre Misshandlung und
brutalste Schlachtung - schockierende Aspekte eines Handels, der in
der Höhe von insgesamt 60 Millionen € pro Jahr (!!) von den
EU-Behörden subventioniert wird. Die TierhändlerInnen bekommen bis zu
213 € an Exportsubventionen für jedes Tier. Ohne es zu wollen,
leisten auch österreichische SteuerzahlerInnen ihren Beitrag zu
diesen verbrecherischen Subventionen. Die Tierschutzkoalition ECFA,
der auch der VGT angehört, fordert, dass diese Subventionen sofort
und vollständig gestrichen werden.
Die ECFA ist eine 1993 gegründete europaweite Koalition von 31
Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen aus 25 europäischen Ländern,
die sich für die Nutztiere speziell in Europa einsetzt. Die
österreichische Vertretung der ECFA ist der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN.
Die ECFA-Kampagne "Stop the Bullship" wird auch von folgenden
Organisationen unterstützt: UK Halal Food Authority, The
TaxPayers'Alliance (beide aus Großbritannien) und der "Vereinigung
der Europäischen SteuerzahlerInnen".
Einen ausführlicheren Artikel gibt es unter
http://www.vgt.at/index.php3?0=news/2005/news20050406.html
Eine PDF-Datei mit der gesamten Version des Reports zu dieser
Kampagne kann in englischer Sprache zusammen mit Bildmaterial unter
folgender Webseite abgerufen werden: www.ciwf.org.uk/stopthebullship
Eine DVD, Mini-DV und JPEG mit den Original Bilddokumenten von den
EU-finanzierten Tiertransporten können auf Anfrage zur Verfügung
gestellt werden (per email unter vgt@vgt.at oder telefonische unter
01 929 14 98).
Mai 2004: Bilanz zum Tierschutz in der erweiterten Union |
PAKT-Memorandum zur Europawahl - Bilanz zum Tierschutz in der erweiterten Union
[Folgenden Beitrag finden Sie ab sofort unter
http://www.paktev.de/unterrahmen/themenrahmen.html*
(auch als Word-Download)]:
Rechtzeitig vor der im Juni anstehenden Europawahl wurde PAKT e.V. für den 26. Mai 2004 zu einer Gesprächsrunde mit den
Spitzenkandidaten nach Berlin eingeladen. PAKT hat aus diesem Anlass eine Bestandsaufnahme zum Stand des
Tierschutzes in der soeben erweiterten Europäischen Union gemacht, die als Diskussionsbeitrag und Memorandum aller im
politischen Tierschutz engagierten Wähler an die Parteien dienen soll.
Tierschutz in der Europäischen Union - Tiernutzung ohne Grenzen?
1. Der Stellenwert des Tierschutzes in der Europäischen Union
Der Stellenwert ist, bei allen Unterschieden der Mitgliedstaaten, traditionell und aufgrund der beherrschenden ökonomischen
Interessen seit Gründung der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft sehr gering. Alle Bestrebungen, den Tierschutz in den
Römischen Verträgen oder neuerdings in der EU-Verfassung zu verankern, blieben erfolglos. Lebendige Tiere werden in den
Verträgen als "Agrarprodukte" eingestuft - und entsprechend behandelt. Auch das sog. Amsterdamer Tierschutzprotokoll aus
1997 nimmt "Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das
religiöse Erbe" aus dem Tierschutz heraus - ein Freibrief für Stierkämpfe, Windhundrennen, Wildtiere in Zirkussen,
Zugvögelmord, Ziegenwerfen, Sportangeln, Schächten, Hetzjagden, Gänsestopfen und andere Tiermissbräuche. Immer wieder
stoßen Tierschützer an unüberwindliche Grenzen und totales Unverständnis, wenn sie in EU-Ländern Schutz für Tiere vor
Misshandlungen, Aussetzen und Tötungen fordern und Tierschutzprojekte vor Ort einrichten wollen.
Jüngstes Beispiel ist die Tagung des Ministerrats am 26.04.2004, auf der eine verbesserte Tiertransportregelung vereitelt
wurde: Keine 8-Stunden-Begrenzung für Masttiere, keine bessere Ausbildung des Transportpersonals, kein ausreichendes
Platzangebot in den Fahrzeugen, keine tiergerechte Ausstattung der Fahrzeuge, erlaubte Temperaturen bis zu 35° Celsius u.a.
Die seit Jahrzehnten anhaltenden Lebendtier-Ferntransporte mit Millionen Tieren im Jahr auf dem Hintergrund der
Exportsubventionen und völlig unzulänglicher Kontrollen sind allein ein Beweis für das Desinteresse der EU-Politik am
Schicksal der Tiere, ebenso wie die Akkordschlachthöfe mit ihren Fehlbetäubungen, die artwidrigen Haltungen der so
genannten Nutztiere usw. usf.
Die Blutspur gequälter und missbrauchter Tiere zieht sich ungesühnt und stetig quer durch Europa.
Offizielle Absichtserklärungen haben sich immer wieder als wertlos erwiesen. Die tierrelevanten EU-Erlasse dienen nicht dem
Schutz der Tiere sondern der Harmonisierung des Wettbewerbs und legen lediglich Mindeststandards fest. Mitgliedstaaten, die
über die Minimalanforderungen hinausgehen, riskieren wirtschaftliche Nachteile im Konkurrenzkampf, weshalb nur selten
tierschutzfreundlichere nationale Vorschriften erlassen werden. Die besonders rückständigen Länder sind bestrebt, eine
gemeinschaftliche Anhebung des Niveaus zu verhindern. Langfristig drohen die nationalen Vorschriften auf den EU-weit
niedrigsten Standard abzusinken, eine Gefahr gerade angesichts der EU-Erweiterung.
Der Verfassungsentwurf sieht den Tierschutz nicht vor! Wenn die EU die Beachtung des Tierschutzes in Politikbereichen und
Programmen - wie im Zusatzprotokoll erklärt - beibehalten möchte, ist es unerlässlich, dass es einen klaren Verweis auf den
Tierschutz in den Staatszielen gibt sowie eine kohärente Einfügung in die für den Tierschutz relevanten Politikbereiche wie
Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Forschung.
Unter den EU-Bürgern gibt es Verwirrung, welche Bereiche des Tierschutzes die EU zu regulieren imstande ist. Daher sollten
neben dem Verweis auf den Tierschutz als Zielsetzung in Artikel 3 des Verfassungsentwurfs und der Hinzufügung des
Tierschutzes in die Liste der beiderseitigen Zuständigkeiten in Artikel 12 die Vorgaben des Tierschutzes in den Politikbereichen
unmissverständlich erläutert werden.
Auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen die Tiere entgegen ihrem bisherigen Status bloßer
landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. Handelswaren vertraglich als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen anerkannt
werden.
2. Europäische Chemikalienpolitik und Tierversuche
Nach wie vor ist beabsichtigt, "Altchemikalien", die vor 1981 auf dem Markt waren, einer nachträglichen Sicherheitsprüfung und
Risikobewertung zu unterziehen. (EU-Kommissionstext "Entwurf für einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (REACH) vom
29.10.2003). Nach Angaben der EU-Kommission sollen dafür bis 2020 bis zu 10 Millionen Versuchstiere geopfert werden
(Fische und Wirbellose nicht gerechnet). (Laut schwedischer "Stiftung tierversuchsfreie Forschung" 25 Millionen). In einem
ausführlichen Schreiben der zuständigen Kommissarin Margot Wallström an PAKT e.V. vom 8. März 2004 werden keine
diesbezüglichen Zahlenangaben gemacht.
Die Zahl der Versuchstiere ist jedenfalls von einer derart erschreckenden Größe, dass die Tierschutzverbände sich
selbstverständlich genötigt sahen, dagegen zu protestieren. Als Beispiel aus Deutschland sei nur auf die Stellungnahmen des
Bundesverbandes Menschen für Tierrechte e.V. und der Ärzte gegen Tierversuche e.V. hingewiesen (s. Anlagen).
Auch andere Stellungnahmen aus dem In- und Ausland haben dargelegt, dass das
Altchemikalien- Prüfungsvorhaben ohne Tierversuche durchgeführt werden kann, und zwar nicht "nur" aus ethischen Gründen, sondern weil, wie die Erfahrungen
belegen, Tierversuche ungeeignet sind, die Schädlichkeit von Chemikalien für Mensch und Umwelt sicher und kostengünstig zu
beurteilen, im Gegensatz zu inzwischen entwickelten (und noch weiterhin zu entwickelnden) tierversuchsfreien Testverfahren.
Gerade die Langzeitauswirkungen der diversen Chemikalien in der Umwelt lassen sich mit Tierversuchen am wenigsten
feststellen, weil sie als Momentaufnahme für das lange Zeitfenster nicht zuverlässig aussagekräftig sind. Tierversuche geben
keine Auskunft über Langzeitauswirkungen im menschlichen Organismus oder gar in der Biosphäre.
Als vordringlicher Schritt sind zunächst sämtliche bereits vorhandenen Informationsquellen (auch solche von außerhalb der EU)
auszuschöpfen, worüber es aber nach wie vor keinen verbindlichen Beschluss gibt. Alle existierenden Daten (nicht nur die aus
Tierversuchen resultierenden) sind zwingend zugänglich zu machen, offenzulegen und verpflichtend gemeinsam zu nutzen, so
dass sich erneute Tests erübrigen (s. im einzelnen: Ursula Sauer, "Avoidance of Animal Experiments in the new EU Chemicals
Regulation - Opportunities and Problems from the Point of View of Animal Welfare", ALTEX 21, 1/2004, S. 9-14). Es ist
zwingend und rechtsverbindlich festzulegen, mehrere Hersteller des gleichen chemischen Stoffes zu verpflichten, nur einmal die
vorhandenen Tierversuchs-Daten vorzulegen, bei Androhung finanzieller Sanktionen.
Dabei ist sicherzustellen, dass keine Bestimmung des Entwurfs der Kommission im Widerspruch zum Artikel 8 des deutschen
Tierschutzgesetzes (Genehmigungsvoraussetzungen und Beschränkungen für Tierversuche) steht, auch nicht im Widerspruch
zum § 20a des deutschen Chemikaliengesetzes (Verwendung von Prüfnachweisen eines Dritten, Voranfragepflicht), der
Mehrfachversuche ausschließt.
Zu gewährleisten ist ferner, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet werden, mehr als vorgesehen ausreichende
finanzielle Mittel zur weiteren Entwicklung tierversuchsfreier Methoden bereitzustellen und dass die bisher validierten
tierversuchsfreien Verfahren beschleunigt anerkannt werden.
Dieser Hinweis gründet sich auch auf die bedauerliche Tatsache, dass die Zahl der Tierversuche in den letzten vier Jahren
signifikant zugenommen hat, die Forschungsförderung für die Entwicklung von Ergänzungs- und Ersatzmethoden dagegen
auch in Deutschland stark gekürzt wurde - entgegen der Koalitionsvereinbarung der Regierungs-Parteien.
Anlagen: Dr.med.vet. Corina Gericke: EU-Chemikalien: Beurteilung des Kommissionsentwurfs aus Sicht des Tierschutzes;
Dr.med.vet. Christiane Baumgartl-Simons: Zum Entwurf einer neuen Chemikalienverordnung (REACH); Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
3. Landwirtschaftliche Nutztierhaltung und EU-Osterweiterung
Zur landwirtschaftlichen Tierhaltung sind im Laufe der Jahre einige Richtlinien, basierend auf dem kleinsten gemeinsamen
Nenner der Mitgliedstaaten herausgekommen (Minimalanforderungen). Die Richtlinien sind so allgemein und vage, dass von
einem Schutz der "Nutztiere" nicht gesprochen werden kann. Selbst Dämmerlicht ist für diese Tiere zulässig. Die sog.
Pelztiere werden den "Nutztieren" zugeordnet. Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, bestimmte tierquälerische Praktiken
weiterhin zu erlauben, wie die Zwangsmast von Enten und Gänsen zur Erzeugung von Fettleber.
Dringender Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Haltung der Mastkaninchen, Masthähnchen und Schafe, für die es keine
Richtlinien gibt. In der (alten) EU werden darüber hinaus jährlich 4 Milliarden Masthühner gehalten und geschlachtet. Die
extremen Haltungsbedingungen führen zu gravierenden gesundheitlichen und anderen tierschutzrelevanten Problemen (s.
Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU). Eine Richtlinie zum Schutz der
Masthühner ist also ebenfalls dringend erforderlich. Das gleiche trifft auf die Putenhaltung zu.
Fazit: Der größte Teil der "Nutztiere" in der EU wird in einer ihren Bedürfnissen und angeborenen Verhaltensweisen
entgegenstehenden und tierschutzwidrigen Weise gehalten. In letzter Zeit zu registrierende Ansätze zu einem Umdenken in
Richtung artgerechterer Haltungssysteme müssen noch durch restriktive rechtliche Bestimmungen der EU befördert werden.
Diese Ansätze dürfen auch nicht wie bisher durch viel zu lange Übergangsfristen relativiert werden.
Die ab 2007 wirksam werdende Agrarreform (GAP) ermöglicht zwar die Chance der stärkeren Berücksichtigung des
Tierschutzes, doch obliegt die Ausführung den Mitgliedstaaten, und bis jetzt wurde unterschiedlicher Gebrauch von den
finanziellen Anreizen zur Verbesserung des Tierschutzes gemacht (s. "Intergroup on the Welfare and Conservation of
animals, Report of the 202nd session, 31.03.2004").
Die Osterweiterung verursacht neue Probleme, z.B. durch den Wegfall der bisherigen Grenzkontrollen, durch die längeren
Transportwege innerhalb der EU. Einigungen zugunsten des Tierschutzes dürften nun, angesichts der größeren Zahl der
Mitgliedstaaten und der besonderen Vernachlässigung des Tierschutzes in den Beitrittsländern, noch schwieriger werden.
Weil immer wieder über tierschutzwidrige Zustände größten Ausmaßes in den Beitrittsländern berichtet wird (wie
millionenfacher Vogelmord auf Malta und Zypern, Gänserupfen in Ungarn an den lebenden Tieren oder die tragische Situation,
die in einem "Tierauffanglager" in Nitra (Slowakei) herrscht), stellt sich die Frage, wie der Stand der in Aussicht stehenden
Übernahme des EU-Tierschutzrechts in diesen Ländern ist, soweit es sich in den Richtlinien und Verordnungen der EU sowie
den Empfehlungen des Europarats niederschlägt. Mit der Maastrichter Tierschutzerklärung (1992) und dem Amsterdamer
Tierschutzprotokoll (1997) liegen juristische Rahmenbedingungen vor, die es nicht nur ermöglichen, sondern erfordern, den
Tierschutz in den Beitrittsländern wenigstens auf das Niveau des EU-Rechts zu heben.
Bei den Richtlinien geht es um den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, zum Schutz von Legehennen, Kälbern, Schweinen,
Transporttieren, Schlachttieren und Versuchstieren. Von Bedeutung sind auch die Singvogel-Richtlinie, die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Verordnung zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und die
Verordnung zum unionsweiten Verbot von Tellereisenfallen und der Einfuhr von Pelzprodukten aus Ländern, die Tellereisen
verwenden.
Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfallen für den Warenverkehr, somit auch für Tiertransporte, ab 1. Mai 2004 zwischen
diesen Staaten und der jetzigen EU die bisherigen Kontrollen an den Ostgrenzen Deutschlands, Österreichs und Italiens,
wodurch sich die Leiden, die diese Transporte für die Schlachttiere mit sich bringen, vergrößern.
Die Auflösung der bestehenden Grenzveterinär-Kontrollstellen ist besonders nachteilig, weil die aus Polen oder Tschechien
kommenden Tiere bei der Einreise nach Deutschland bereits mehrere Stunden unterwegs waren. Hinzu kommt der geplante
Stellenabbau bei Polizei und Grenzveterinären, obwohl selbst bei gleichbleibendem Personalstand die Kontrollintensität nicht
beibehalten werden kann.
Bezüglich der neuen östlichen Außengrenzen der EU ist noch ungeklärt, ob und wann an den zahlreichen neuen
Übergangsstellen die erforderliche Infrastruktur vorhanden sein wird, um die notwendige Versorgung der Tiere sicherzustellen
und um verletzten oder nicht mehr transportfähigen Tieren wirksam zu helfen. Erforderlich ist eine 24stündige Entladung aller
Tiere an den Außengrenzen. Es darf nicht sein, dass die Einhaltung der Tierschutztransport-Richtlinie während des gesamten
Transports künftig nicht mehr verlangt wird.
Je größer also die EU, desto länger die unkontrollierten Tiertransporte selbst in den Binnengrenzen.
Über den Stand der Beitrittsverhandlungen in Bezug auf die Tierschutzprobleme wird in den Medien nichts berichtet. Selbst im
"Eurobulletin" der Eurogroup for Animal Welfare und den Reports der "Intergroup" ist darüber nichts zu erfahren gewesen,
abgesehen von einem kurzen Bericht in der November-Ausgabe 2003 des "Eurobulletins", der sich aber hauptsächlich auf die
Hennenhaltung bezieht. Der "Comprehensive Monitoring Report" geht nicht auf unser Anliegen ein, zu erfahren, wie es mit der
Kooperationswilligkeit der neuen Staaten hinsichtlich der Verbesserung oder überhaupt Einführung des Tierschutzes
(Gesetze??) steht, mit der erforderlichen Infrastruktur zur Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der EU wie Veterinärämter in
ausreichender Zahl und personeller Ausstattung.
In Polen und Ungarn wurden zwar 2003 Tierschutzgesetze verabschiedet, doch sind diese völlig unzulänglich. In diesen und
den anderen Beitrittsstaaten sind also Tierschutzgesetze einzuführen, die ihren Namen verdienen und deren Vollzug auch
realisiert wird, wozu eine entsprechende Infrastruktur noch zu schaffen ist.
Positiv ist am EU-Beitritt immerhin, dass die Beitrittsländer Tier- und Artenschutzregelungen einführen und umsetzen müssen,
wo es früher überhaupt keine gab. Deren vollständige Umsetzung wird Jahrzehnte beanspruchen; es fehlen ja vielfach auch die
regionalen und lokalen Institutionen und Verwaltungen, die die Umsetzung bewirken. Einzelne Förderprogramme der EU wie
das SAPARD- Programm für die Modernisierung der Landwirtschaft könnten aber den Tier- und Artenschutz konterkarieren.
Mai 2004