EU-relevante_Themen -oder- Wie bekommt man den Tierschutz mit Globalisierung endgültig kaputt:

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Mal wieder... Massiver Missbrauch von EU-Steuergeldern für Tiertransporte aufgedeckt!

Mai 2004: Bilanz zum Tierschutz in der erweiterten Union

 

Massiver Missbrauch von EU-Steuergeldern für Tiertransporte aufgedeckt!

Aus VGT-Newsletter, Ausgabe Nr.4/05-3

Am 6. April präsentierte die europäische Tierrechtskoalition 
"European Coalition for Farm Animals" (ECFA) in Brüssel die Kampagne 
"Stop the Bull Ship", die die entsetzlichen Qualen der Rinder auf
EU-subventionierten Lebend-Tier-Transporten in den Mittleren Osten 
aufzeigt, der Öffentlichkeit und den Abgeordneten des Europäischen 
Parlaments.

Erschreckendes neues Bildmaterial bezeugt das Grauen der alltäglichen,
hochsubventionierten Tiertransporte über die europäischen Grenzen. 
Das Video zeigt Rinder, die extrem langen Transporten unter 
entsetzlichen Bedingungen ausgesetzt sind, ihre Misshandlung und 
brutalste Schlachtung - schockierende Aspekte eines Handels, der in 
der Höhe von insgesamt 60 Millionen € pro Jahr (!!) von den
EU-Behörden subventioniert wird. Die TierhändlerInnen bekommen bis zu 
213 € an Exportsubventionen für jedes Tier. Ohne es zu wollen, 
leisten auch österreichische SteuerzahlerInnen ihren Beitrag zu 
diesen verbrecherischen Subventionen. Die Tierschutzkoalition ECFA, 
der auch der VGT angehört, fordert, dass diese Subventionen sofort 
und vollständig gestrichen werden.

Die ECFA ist eine 1993 gegründete europaweite Koalition von 31 
Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen aus 25 europäischen Ländern, 
die sich für die Nutztiere speziell in Europa einsetzt. Die 
österreichische Vertretung der ECFA ist der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN.



Die ECFA-Kampagne "Stop the Bullship" wird auch von folgenden 
Organisationen unterstützt: UK Halal Food Authority, The 
TaxPayers'Alliance (beide aus Großbritannien) und der "Vereinigung 
der Europäischen SteuerzahlerInnen".



Einen ausführlicheren Artikel gibt es unter
http://www.vgt.at/index.php3?0=news/2005/news20050406.html

Eine PDF-Datei mit der gesamten Version des Reports zu dieser 
Kampagne kann in englischer Sprache zusammen mit Bildmaterial unter 
folgender Webseite abgerufen werden: www.ciwf.org.uk/stopthebullship

Eine DVD, Mini-DV und JPEG mit den Original Bilddokumenten von den
EU-finanzierten Tiertransporten können auf Anfrage zur Verfügung 
gestellt werden (per email unter vgt@vgt.at oder telefonische unter 
01 929 14 98).

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Mai 2004: Bilanz zum Tierschutz in der erweiterten Union

PAKT-Memorandum zur Europawahl - Bilanz zum Tierschutz in der erweiterten Union

[Folgenden Beitrag finden Sie ab sofort unter
http://www.paktev.de/unterrahmen/themenrahmen.html*

(auch als Word-Download)]:

Rechtzeitig vor der im Juni anstehenden Europawahl wurde PAKT e.V. für den 26. Mai 2004 zu einer Gesprächsrunde mit den Spitzenkandidaten nach Berlin eingeladen. PAKT hat aus diesem Anlass eine Bestandsaufnahme zum Stand des Tierschutzes in der soeben erweiterten Europäischen Union gemacht, die als Diskussionsbeitrag und Memorandum aller im politischen Tierschutz engagierten Wähler an die Parteien dienen soll.

Tierschutz in der Europäischen Union - Tiernutzung ohne Grenzen?

1. Der Stellenwert des Tierschutzes in der Europäischen Union

Der Stellenwert ist, bei allen Unterschieden der Mitgliedstaaten, traditionell und aufgrund der beherrschenden ökonomischen Interessen seit Gründung der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft sehr gering. Alle Bestrebungen, den Tierschutz in den Römischen Verträgen oder neuerdings in der EU-Verfassung zu verankern, blieben erfolglos. Lebendige Tiere werden in den Verträgen als "Agrarprodukte" eingestuft - und entsprechend behandelt. Auch das sog. Amsterdamer Tierschutzprotokoll aus 1997 nimmt "Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das religiöse Erbe" aus dem Tierschutz heraus - ein Freibrief für Stierkämpfe, Windhundrennen, Wildtiere in Zirkussen, Zugvögelmord, Ziegenwerfen, Sportangeln, Schächten, Hetzjagden, Gänsestopfen und andere Tiermissbräuche. Immer wieder
stoßen Tierschützer an unüberwindliche Grenzen und totales Unverständnis, wenn sie in EU-Ländern Schutz für Tiere vor Misshandlungen, Aussetzen und Tötungen fordern und Tierschutzprojekte vor Ort einrichten wollen.

Jüngstes Beispiel ist die Tagung des Ministerrats am 26.04.2004, auf der eine verbesserte Tiertransportregelung vereitelt wurde: Keine 8-Stunden-Begrenzung für Masttiere, keine bessere Ausbildung des Transportpersonals, kein ausreichendes Platzangebot in den Fahrzeugen, keine tiergerechte Ausstattung der Fahrzeuge, erlaubte Temperaturen bis zu 35° Celsius u.a.

Die seit Jahrzehnten anhaltenden Lebendtier-Ferntransporte mit Millionen Tieren im Jahr auf dem Hintergrund der Exportsubventionen und völlig unzulänglicher Kontrollen sind allein ein Beweis für das Desinteresse der EU-Politik am Schicksal der Tiere, ebenso wie die Akkordschlachthöfe mit ihren Fehlbetäubungen, die artwidrigen Haltungen der so genannten Nutztiere usw. usf.
Die Blutspur gequälter und missbrauchter Tiere zieht sich ungesühnt und stetig quer durch Europa.

Offizielle Absichtserklärungen haben sich immer wieder als wertlos erwiesen. Die tierrelevanten EU-Erlasse dienen nicht dem Schutz der Tiere sondern der Harmonisierung des Wettbewerbs und legen lediglich Mindeststandards fest. Mitgliedstaaten, die über die Minimalanforderungen hinausgehen, riskieren wirtschaftliche Nachteile im Konkurrenzkampf, weshalb nur selten
tierschutzfreundlichere nationale Vorschriften erlassen werden. Die besonders rückständigen Länder sind bestrebt, eine gemeinschaftliche Anhebung des Niveaus zu verhindern. Langfristig drohen die nationalen Vorschriften auf den EU-weit niedrigsten Standard abzusinken, eine Gefahr gerade angesichts der EU-Erweiterung.

Der Verfassungsentwurf sieht den Tierschutz nicht vor! Wenn die EU die Beachtung des Tierschutzes in Politikbereichen und Programmen - wie im Zusatzprotokoll erklärt - beibehalten möchte, ist es unerlässlich, dass es einen klaren Verweis auf den Tierschutz in den Staatszielen gibt sowie eine kohärente Einfügung in die für den Tierschutz relevanten Politikbereiche wie Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Forschung.
Unter den EU-Bürgern gibt es Verwirrung, welche Bereiche des Tierschutzes die EU zu regulieren imstande ist. Daher sollten neben dem Verweis auf den Tierschutz als Zielsetzung in Artikel 3 des Verfassungsentwurfs und der Hinzufügung des Tierschutzes in die Liste der beiderseitigen Zuständigkeiten in Artikel 12 die Vorgaben des Tierschutzes in den Politikbereichen
unmissverständlich erläutert werden.

Auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik müssen die Tiere entgegen ihrem bisherigen Status bloßer landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. Handelswaren vertraglich als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen anerkannt werden.

2. Europäische Chemikalienpolitik und Tierversuche

Nach wie vor ist beabsichtigt, "Altchemikalien", die vor 1981 auf dem Markt waren, einer nachträglichen Sicherheitsprüfung und Risikobewertung zu unterziehen. (EU-Kommissionstext "Entwurf für einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (REACH) vom
29.10.2003). Nach Angaben der EU-Kommission sollen dafür bis 2020 bis zu 10 Millionen Versuchstiere geopfert werden (Fische und Wirbellose nicht gerechnet). (Laut schwedischer "Stiftung tierversuchsfreie Forschung" 25 Millionen). In einem ausführlichen Schreiben der zuständigen Kommissarin Margot Wallström an PAKT e.V. vom 8. März 2004 werden keine diesbezüglichen Zahlenangaben gemacht.

Die Zahl der Versuchstiere ist jedenfalls von einer derart erschreckenden Größe, dass die Tierschutzverbände sich selbstverständlich genötigt sahen, dagegen zu protestieren. Als Beispiel aus Deutschland sei nur auf die Stellungnahmen des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte e.V. und der Ärzte gegen Tierversuche e.V. hingewiesen (s. Anlagen).
Auch andere Stellungnahmen aus dem In- und Ausland haben dargelegt, dass das Altchemikalien- Prüfungsvorhaben ohne Tierversuche durchgeführt werden kann, und zwar nicht "nur" aus ethischen Gründen, sondern weil, wie die Erfahrungen belegen, Tierversuche ungeeignet sind, die Schädlichkeit von Chemikalien für Mensch und Umwelt sicher und kostengünstig zu beurteilen, im Gegensatz zu inzwischen entwickelten (und noch weiterhin zu entwickelnden) tierversuchsfreien Testverfahren.
Gerade die Langzeitauswirkungen der diversen Chemikalien in der Umwelt lassen sich mit Tierversuchen am wenigsten feststellen, weil sie als Momentaufnahme für das lange Zeitfenster nicht zuverlässig aussagekräftig sind. Tierversuche geben keine Auskunft über Langzeitauswirkungen im menschlichen Organismus oder gar in der Biosphäre.

Als vordringlicher Schritt sind zunächst sämtliche bereits vorhandenen Informationsquellen (auch solche von außerhalb der EU) auszuschöpfen, worüber es aber nach wie vor keinen verbindlichen Beschluss gibt. Alle existierenden Daten (nicht nur die aus Tierversuchen resultierenden) sind zwingend zugänglich zu machen, offenzulegen und verpflichtend gemeinsam zu nutzen, so
dass sich erneute Tests erübrigen (s. im einzelnen: Ursula Sauer, "Avoidance of Animal Experiments in the new EU Chemicals Regulation - Opportunities and Problems from the Point of View of Animal Welfare", ALTEX 21, 1/2004, S. 9-14). Es ist zwingend und rechtsverbindlich festzulegen, mehrere Hersteller des gleichen chemischen Stoffes zu verpflichten, nur einmal die vorhandenen Tierversuchs-Daten vorzulegen, bei Androhung finanzieller Sanktionen.
Dabei ist sicherzustellen, dass keine Bestimmung des Entwurfs der Kommission im Widerspruch zum Artikel 8 des deutschen Tierschutzgesetzes (Genehmigungsvoraussetzungen und Beschränkungen für Tierversuche) steht, auch nicht im Widerspruch zum § 20a des deutschen Chemikaliengesetzes (Verwendung von Prüfnachweisen eines Dritten, Voranfragepflicht), der Mehrfachversuche ausschließt.

Zu gewährleisten ist ferner, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet werden, mehr als vorgesehen ausreichende finanzielle Mittel zur weiteren Entwicklung tierversuchsfreier Methoden bereitzustellen und dass die bisher validierten tierversuchsfreien Verfahren beschleunigt anerkannt werden.
Dieser Hinweis gründet sich auch auf die bedauerliche Tatsache, dass die Zahl der Tierversuche in den letzten vier Jahren signifikant zugenommen hat, die Forschungsförderung für die Entwicklung von Ergänzungs- und Ersatzmethoden dagegen auch in Deutschland stark gekürzt wurde - entgegen der Koalitionsvereinbarung der Regierungs-Parteien.

Anlagen: Dr.med.vet. Corina Gericke: EU-Chemikalien: Beurteilung des Kommissionsentwurfs aus Sicht des Tierschutzes; Dr.med.vet. Christiane Baumgartl-Simons: Zum Entwurf einer neuen Chemikalienverordnung (REACH); Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

3. Landwirtschaftliche Nutztierhaltung und EU-Osterweiterung

Zur landwirtschaftlichen Tierhaltung sind im Laufe der Jahre einige Richtlinien, basierend auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Mitgliedstaaten herausgekommen (Minimalanforderungen). Die Richtlinien sind so allgemein und vage, dass von einem Schutz der "Nutztiere" nicht gesprochen werden kann. Selbst Dämmerlicht ist für diese Tiere zulässig. Die sog. Pelztiere werden den "Nutztieren" zugeordnet. Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, bestimmte tierquälerische Praktiken weiterhin zu erlauben, wie die Zwangsmast von Enten und Gänsen zur Erzeugung von Fettleber.
Dringender Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Haltung der Mastkaninchen, Masthähnchen und Schafe, für die es keine Richtlinien gibt. In der (alten) EU werden darüber hinaus jährlich 4 Milliarden Masthühner gehalten und geschlachtet. Die extremen Haltungsbedingungen führen zu gravierenden gesundheitlichen und anderen tierschutzrelevanten Problemen (s. Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU). Eine Richtlinie zum Schutz der Masthühner ist also ebenfalls dringend erforderlich. Das gleiche trifft auf die Putenhaltung zu.

Fazit: Der größte Teil der "Nutztiere" in der EU wird in einer ihren Bedürfnissen und angeborenen Verhaltensweisen entgegenstehenden und tierschutzwidrigen Weise gehalten. In letzter Zeit zu registrierende Ansätze zu einem Umdenken in Richtung artgerechterer Haltungssysteme müssen noch durch restriktive rechtliche Bestimmungen der EU befördert werden.
Diese Ansätze dürfen auch nicht wie bisher durch viel zu lange Übergangsfristen relativiert werden.

Die ab 2007 wirksam werdende Agrarreform (GAP) ermöglicht zwar die Chance der stärkeren Berücksichtigung des Tierschutzes, doch obliegt die Ausführung den Mitgliedstaaten, und bis jetzt wurde unterschiedlicher Gebrauch von den finanziellen Anreizen zur Verbesserung des Tierschutzes gemacht (s. "Intergroup on the Welfare and Conservation of animals, Report of the 202nd session, 31.03.2004").

Die Osterweiterung verursacht neue Probleme, z.B. durch den Wegfall der bisherigen Grenzkontrollen, durch die längeren Transportwege innerhalb der EU. Einigungen zugunsten des Tierschutzes dürften nun, angesichts der größeren Zahl der Mitgliedstaaten und der besonderen Vernachlässigung des Tierschutzes in den Beitrittsländern, noch schwieriger werden.
Weil immer wieder über tierschutzwidrige Zustände größten Ausmaßes in den Beitrittsländern berichtet wird (wie millionenfacher Vogelmord auf Malta und Zypern, Gänserupfen in Ungarn an den lebenden Tieren oder die tragische Situation, die in einem "Tierauffanglager" in Nitra (Slowakei) herrscht), stellt sich die Frage, wie der Stand der in Aussicht stehenden Übernahme des EU-Tierschutzrechts in diesen Ländern ist, soweit es sich in den Richtlinien und Verordnungen der EU sowie den Empfehlungen des Europarats niederschlägt. Mit der Maastrichter Tierschutzerklärung (1992) und dem Amsterdamer Tierschutzprotokoll (1997) liegen juristische Rahmenbedingungen vor, die es nicht nur ermöglichen, sondern erfordern, den Tierschutz in den Beitrittsländern wenigstens auf das Niveau des EU-Rechts zu heben.

Bei den Richtlinien geht es um den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, zum Schutz von Legehennen, Kälbern, Schweinen, Transporttieren, Schlachttieren und Versuchstieren. Von Bedeutung sind auch die Singvogel-Richtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Verordnung zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und die Verordnung zum unionsweiten Verbot von Tellereisenfallen und der Einfuhr von Pelzprodukten aus Ländern, die Tellereisen
verwenden.

Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfallen für den Warenverkehr, somit auch für Tiertransporte, ab 1. Mai 2004 zwischen diesen Staaten und der jetzigen EU die bisherigen Kontrollen an den Ostgrenzen Deutschlands, Österreichs und Italiens, wodurch sich die Leiden, die diese Transporte für die Schlachttiere mit sich bringen, vergrößern.
Die Auflösung der bestehenden Grenzveterinär-Kontrollstellen ist besonders nachteilig, weil die aus Polen oder Tschechien kommenden Tiere bei der Einreise nach Deutschland bereits mehrere Stunden unterwegs waren. Hinzu kommt der geplante Stellenabbau bei Polizei und Grenzveterinären, obwohl selbst bei gleichbleibendem Personalstand die Kontrollintensität nicht beibehalten werden kann.
Bezüglich der neuen östlichen Außengrenzen der EU ist noch ungeklärt, ob und wann an den zahlreichen neuen Übergangsstellen die erforderliche Infrastruktur vorhanden sein wird, um die notwendige Versorgung der Tiere sicherzustellen und um verletzten oder nicht mehr transportfähigen Tieren wirksam zu helfen. Erforderlich ist eine 24stündige Entladung aller Tiere an den Außengrenzen. Es darf nicht sein, dass die Einhaltung der Tierschutztransport-Richtlinie während des gesamten
Transports künftig nicht mehr verlangt wird.
Je größer also die EU, desto länger die unkontrollierten Tiertransporte selbst in den Binnengrenzen.

Über den Stand der Beitrittsverhandlungen in Bezug auf die Tierschutzprobleme wird in den Medien nichts berichtet. Selbst im "Eurobulletin" der Eurogroup for Animal Welfare und den Reports der "Intergroup" ist darüber nichts zu erfahren gewesen, abgesehen von einem kurzen Bericht in der November-Ausgabe 2003 des "Eurobulletins", der sich aber hauptsächlich auf die Hennenhaltung bezieht. Der "Comprehensive Monitoring Report" geht nicht auf unser Anliegen ein, zu erfahren, wie es mit der Kooperationswilligkeit der neuen Staaten hinsichtlich der Verbesserung oder überhaupt Einführung des Tierschutzes (Gesetze??) steht, mit der erforderlichen Infrastruktur zur Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der EU wie Veterinärämter in ausreichender Zahl und personeller Ausstattung.
In Polen und Ungarn wurden zwar 2003 Tierschutzgesetze verabschiedet, doch sind diese völlig unzulänglich. In diesen und den anderen Beitrittsstaaten sind also Tierschutzgesetze einzuführen, die ihren Namen verdienen und deren Vollzug auch realisiert wird, wozu eine entsprechende Infrastruktur noch zu schaffen ist.

Positiv ist am EU-Beitritt immerhin, dass die Beitrittsländer Tier- und Artenschutzregelungen einführen und umsetzen müssen, wo es früher überhaupt keine gab. Deren vollständige Umsetzung wird Jahrzehnte beanspruchen; es fehlen ja vielfach auch die regionalen und lokalen Institutionen und Verwaltungen, die die Umsetzung bewirken. Einzelne Förderprogramme der EU wie das SAPARD- Programm für die Modernisierung der Landwirtschaft könnten aber den Tier- und Artenschutz konterkarieren.

Mai 2004

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