Jägerlatein - Unglaublich Archiv 2004

Jägerlatein-Gesamtübersicht 

Archiv 2003

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Eine Seite über all diejenigen, die Jagd mit Hobbytiermord verwechseln - und den Folgen.

ZITAT

"So lange ist der Hase voller Todesangst im Anblick seines Todfeindes Menschen gelähmt, 
von Schmerzen gepeinigt, blutüberströmt oder vielleicht blind. 
Man muss solch eine von panischer Angst geschüttelte, geschundene Kreatur einmal gesehen und
durch das Johlen der Treiber hindurch ihre markerschütternden Schreie gehört haben, 
um ein neues Verständnis von Waidwerk und auch Waidgerechtigkeit zu bekommen."

Prof. Dr. Dr. Nikolaus Sojka 
Jagdkritiker und Jagdscheininhaber

 

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- 2004 -

Eigentlich nichts neues: Gewehrkugel flog mitten durch den Ort

Fast schon alltäglich: Drei Tote bei Familientragödie in Plauen

Mit vorgehaltener Waffe - Euchen: Tierschützer protestieren gegen Jagd*

Das bekannte "Mir doch egal - Syndrom"- Hauskatze in illegaler Schlagfalle verstümmelt

Sie haben noch nicht genug von den Horrormeldungen dieser Seite? Dann klicken Sie hier für weitere Meldungen*

Amerika - Das Land der unbegrenzten Perversionen: Per Computer in Texas Tiere abknallen

"Natürlich" aus versehen. Wers glaubt wird seelig - Letzte Pyrenäen-Bärin erschossen

Schiesswütige Jäger - Zeugen beobachten Jagdszenen im Heisterholz

Mal wieder: Jäger trifft spielendes Kind Auf Wildschweinjagd neben Kindergarten 

Nichts Neues: Jäger verwechselt Teenager mit Fuchs

Jaja. Jäger können mit Waffen umgehen... Irrer Jäger jagte Jungen (16) durch den Wald

ÜBERVÖLKERTE WÄLDER- CSU-Mann schimpft auf Jäger Von Sebastian Knauer: Feuer frei auf die deutschen Waidmänner. In einem 26 Seiten langen Memorandum begründet der CSU-Abgeordnete und Waldbesitzer Sebastian von Rotenhan, 55, aus Bayern, warum die naturgemäße Waldwirtschaft in Deutschland nicht funktioniert. Klicken Sie hier für den ganzen Artikel*

Der Jäger kauft sich frei - Staatsanwaltschaft: Tötung des Tiers nicht nachzuweisen

30.08.04 Wir klagen den Tod von Babnäschen an - Jäger liessen seine Leiche verschwinden

Zum reinschnuppern: Katzen kastriert, freigelassen und von Jägern erschossen

  Jäger tötet Hund: 7.000 Euro Schmerzensgeld!

Sachverstand? - Jagdpächter braucht mehr als zehn Minuten, um Rehkitz zu erstechen

Kaum sind die Wölfe heimisch geworden, wollen Hobbyjäger ihre Widersacher ausschalten

Darf so etwas sein? Landesregierung verabschiedet sich vom Tierschutz

Alle Jahre wieder... Jäger erschoss seinen zehnjährigen Sohn

Diktaturverdächtig? Tierschützer zur Duldung von illegal errichtetem Hochsitz verurteilt

Geht es noch ein bisschen feiger? -- Schlafenden Fuchs auf Sofa abgeknallt

Typisch Hobbymörder: Kranken Hund erschossen, Kadaver am Bach entsorgt

650.000 Füchse fallen in Deutschland jährlich der Jägerei zum Opfer

Weil Hund pinkelte: Von Jäger abgeknallt! ...und weiteres aus dem VGT Newsletter

  Konkurrenzkampf? Vergiftete Luchse - Jäger unter Verdacht

Nicht nur Jäger müssen Sadisten sein: Kitz in Schlammloch ertränkt

  Typisch: Jäger erschießt Hund am Gartentor - mit Fuchs verwechselt

  Die Sadisten lassen grüßen: Tellereisen verletzt Katze schwer +Kommentar

WG: Hilfe! Katze vom Jäger erschossen

Mal wieder typisch Jägerlatein: Rotkäppchen-Syndrom sorgt für dicke Luft in Wolfs Revier

Immerhin: 80-jähriger Jäger aus dem Kanton Freiburg verurteilt

Abartig: Superstar Madonna veranstaltet exklusive Jagdgesellschaften

Infam und pervers: Jäger erschossen gefesseltes, zahmes Hirschkalb

27. Jan. 2004: Bundesjagdgesetz novellieren Im Jahr 2003 wurden fünf Millionen Wildtiere getötet*

Das Übliche: Unglaubliches Urteil im Fall Rex Freyung

Mal wieder - aber im Prinzip nichts Neues: Jäger verwechselt Lama mit Hirsch

Katze Prinzessin auf dem eigenen Grundstück von Jagdhund zu Tode gebissen.

  

Für ältere Meldungen besuchen Sie bitte das Archiv 2003

 

Eigentlich nichts neues: Gewehrkugel flog mitten durch den Ort

Gewehrkugel flog mitten durch den Ort
Zwischenfall bei Wildschweinjagd? Herkunft des Geschosses unklar

Dachau/Hohenzell (flg) - Vor einigen Wochen sind einige Jäger
rund um Hohenzell auf Wildschweinjagd gegangen. Zwei Tage später
stellte der Besitzer eines Wohnmobils fest, dass ein Geschoss die
Scheibe durchschlagen hatte. Dann bohrte sich die Kugel in ein
Garagentor. Das Fahrzeug war auf einem Grundstück nahe Hohenzell
abgestellt gewesen. Lesen Sie hier den gesamten Artikel*

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Fast schon alltäglich: Drei Tote bei Familientragödie in Plauen

Plauen (AP) Nach einem Streit mit seiner Ehefrau hat ein 45-Jähriger in Plauen seine beiden Söhne getötet und sich
anschließend das Leben genommen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, erschoss der Mann seine 7 und 14 Jahre
alten Kinder am frühen Donnerstagmorgen, ehe er sich selbst richtete. Wie es hieß, hatte der Mann als Jäger die
Erlaubnis zum Besitz der Waffe. Lesen Sie hier mehr*

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Das bekannte "Mir doch egal - Syndrom"- Hauskatze in illegaler Schlagfalle verstümmelt

Meldung aus dem VGT-Newsletter vom 13.12.04

Wie erst jetzt bekannt wurde, kam es in Lainach im Gemeindegebiet von 
Rangersdorf, Bezirk Spittal an der Drau, Kärnten, bereits in der 
zweiten Novemberwoche zu einem grausigen Fall von Tierquälerei:
Ein Jäger hatte in einer Wiese eine per Gesetz verbotene sogenannte 
Schlagfalle aufgestellt. In das Gerät verirrte sich jedoch nicht - 
wie vermutlich vom Fallensteller beabsichtigt - ein Fuchs, sondern 
eine neugierige Hauskatze. Das Tier dürfte mehr als drei Tage in der 
Schlagfalle gefangen gewesen sein, ehe es entdeckt und schwer 
verletzt befreit werden konnte. Der Katze musste in einer 
Notoperation der Schwanz amputiert werden.

Wäre wie vorgesehen ein Fuchs in die Falle getappt, wäre er ebenfalls 
nicht sofort von dieser getötet worden, sondern aller 
Wahrscheinlichkeit nach in einem qualvollen Todeskampf zugrunde 
gegangen - der Aufsteller der verbotenen Jagdfallen hat das 
offensichtlich bewusst in Kauf genommen. 

VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Waidhausenstr. 13/1, A-1140 Wien
Tel +43 1 929 14 98, Fax +43 1 929 14 982 
http://www.vgt.at*, vgt@vgt.at 

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Amerika - Das Land der unbegrenzten Perversionen: Per Computer in Texas Tiere abknallen

Betreff: Herzlich willkommen ...
Datum: Wed, 17 Nov 2004 18:13:15 +0100
Von: Charlotte Kinnewig <Charlotte.Kinnewig@onlinehome.de>

Guten Abend,

... im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.

Unter  http://www.live-shot.com/
ist von einer bahnbrechenden Erfindung die Rede - die Jagd auf Tiere
(Ziegen, Schweine, etc.) vom Computer aus. 

Um das möglich zu machen, gibt es eine Farm in Texas, die mit Kameras und 
einer Schießanlage ausgestattet ist, die online bedient werden können.

(...)

Grüße
Charlotte Kinnewig

Mehr darüber können Sie auf folgender Webseite erfahren*

Und: Internet-Jagd / Total grausam -Tiere per Mausklick killen*

Weitere Quelle: Online-Jagd mit scharfer Munition
Texaner gibt Wild auf seiner Ranch via Internet zum Abschuss frei | Gegen Entgelt | Gewehre mit Webcams nachgerüstet Mehr unter: 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=259481&tmp=22657
*

Lesermeinung: 

----- Original Message ----- 
From: Lothar Schwarz 
To: ts gerd und trudi tierinfo 
Sent: Friday, November 19, 2004 7:39 AM

Zu: Jagd auf Tiere per PC in den USA

Die USA, das Land der Perversitäten, der absoluten Hirnrissigkeiten und ein Land, indem Gewalt scheinbar wie ein
Big Mac einfach dazugehört. Dieses Land ist ein Abblid von Verrohung von Menschen, die von sich behaupten,
intelligent zu handeln. 

Nach den neuesten Wahlen, nach Ernennung einer Frau Rice zur Außenministerin werden wir uns an manch andere
Sachen gewöhnen müssen. Sollte die USA in anderen arabischen Staaten intervenieren und das ist von den
Hardlinern angedacht, stünde ein Weltkrieg bevor. Wir tun hier alle so, als würde uns das alles nichts angehen. Bush
und seine Helfershelfer sind für mich jedenfalls genauso gefährlich, wie ein faschistisches Regime unter Hitler, nimmt
man einmal die vernichtenden Potentiale der Massenvernichtungswaffen zum Gefahrenpotential dazu.

Die Tierrechtsszene in den USA ist ähnlich wie bei uns. Aber absolute Perversionen scheinen dort weiter verbreitet
wie bisher angenommen.

Lothar Schwarz

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"Natürlich" aus versehen. Wers glaubt wird seelig - Letzte Pyrenäen-Bärin erschossen

Letzte Pyrenäen-Bärin erschossen

Jäger töten Muttertier in Südfrankreich - Ausrottung des ursprünglichen Pyrenäen-Bestandes
besiegelt

Das letzte Weibchen der hochbedrohten Pyrenäen-Braunbären wurde diese Woche von Jägern erschossen. Das Schicksal des Jungtieres der Bärin "Cannelle" ist ungewiss. "Dieser Verlust ist ein Drama für den europäischen Artenschutz", so PRO WILDLIFE Sprecherin Daniela Freyer. Sie kritisiert, dass Jäger unter fadenscheinigen Begründungen immer wieder streng ge-schützte Bären und Wölfe töten: "Ob Braunbären in den Pyrenäen oder eingewanderte Wölfe in Ost-deutschland - bis heute verfolgen Europas Jäger gnadenlos die letzten Beutegreifer." In Frankreich schlägt der aktuelle Fall hohe Wellen. "Doch bislang haben die Gesetzgeber fatalerweise verpasst, im Bärengebiet ein absolutes Jagdverbot zu erlassen", so die PRO WILDLIFE Sprecherin. Auch die EU sei nun gefragt, die den Erhalt der Bären-Population in den Pyrenäen finanziell unterstützte.

Nur noch 15 bis 18 Braunbären leben in den Pyrenäen, die meisten von ihnen wurden eigens aus Slowenien und Kroatien hierher umgesiedelt, um den vom Aussterben bedrohten Bestand in Südwesteuropa zu retten. Doch die seit Jahrzehnten andauernden Artenschutzbemühungen werden von Jägern immer wieder torpediert: Bereits 1997 wurde das Bärenweibchen "Melba" in den Pyrenäen erschossen. "Cannelle" war seitdem das letzte überlebende Braunbären-Weibchen, das ursprünglich aus den Pyrenäen stammt. Am Montag wurde die 15-jährige Bärin von französischen Jägern getötet, die im Aspe-Tal in den westlichen Pyrenäen auf Wildschweinjagd waren. Die Bärin, begleitet von ihrem circa 10 Monate alten Jungtier, wurde von den Jagdhunden aufgescheucht und verteidigte ihren Nachwuchs. Ein Jäger erschoss die Bärin angeblich in Notwehr. "Der Tod der Bärin wurde provoziert, denn Naturschützer hatten die Jäger zuvor über den Aufenthalt der Braunbären in genau diesem Gebiet informiert", kritisiert die PRO WILDLI-FE-Sprecherin. Nach dem Tod der Mutter flüchtete das Jungtier. Ob es allein überleben kann, ist noch ungewiss.

Trotz der extremen Bedrohung des Pyrenäen-Braunbären hat es Frankreich bislang versäumt, in den Bären-Gebieten ein absolutes Jagdverbot zu erlassen. Zwar sind die Europäischen Braunbären theore-tisch geschützt, doch in der nationalen Umsetzung klaffen erhebliche Lücken. Jetzt ist die Empörung unter Frankreichs Politikern über den Abschuss der letzten Bärin groß, doch diese kommt zu spät: Die ursprüngliche Pyrenäen-Population ist nun nicht mehr zu retten, sondern kann nur noch
mit Tieren aus Osteuropa künstlich erhalten werden.

Die EU finanzierte 1996 im Rahmen des EU LIFE Programms die Aufstockung der Pyrenäen- Braunbär- Population durch Tiere aus Slowenien und Kroatien. PRO WILDLIFE fordert von der EU einen konsequenteren Schutz der verbliebenen europäischen Braunbären. Bereits Anfang des Jahres aktivierte PRO WILDLIFE die EU, als Slowenien seinen Braunbärenbestand durch unverantwortlich hohe Jagdquoten um ein Viertel dezimieren ließ. Auch in diesem Fall hatte die EU zuvor Gelder für den Schutz der Braunbären bereitgestellt. "Es ist paradox:Die EU zahlt mit Steuergeldern für den Schutz von Meister Petz - doch die betreffenden Staaten machen die Artenschutzbemühungen durch ihre Fehlpolitik zunichte", so Freyer. Im Falle Sloweniens half der Druck aus der EU, die Jagdquoten zu reduzieren, doch im Falle der Pyrenäen-Braunbären kommt nach dem Tod des letzten einheimischen Weibchens jede Hilfe zu spät. In Deutschland wurde der letzte Braunbär 1835 in Bayern getötet - ebenfalls von einem Jäger.

(CS) - Freitag, 5. November 2004

Quelle/Text: http://www.prowildlife.de*

Zu dieser Meldung hier ein weiterer Artikel für Sie:

Ein Bärenschicksal bewegt Frankreich

Bayonne (dpa) - Das Schicksal ereilte die Bärenmutter "Cannelle" in den französischen Pyrenäen. "Cannelle" (Zimt) in Begleitung ihres fast einjährigen Jungen geriet einer Gruppe von Jägern bei einer Treibjagd auf Wildschweine in die Quere.
Klicken Sie hier für den gesamten Artikel*

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Schiesswütige Jäger - Zeugen beobachten Jagdszenen im Heisterholz 

Quelle: mt-online.de   15.09.2004

Zeugen beobachten Jagdszenen im Heisterholz 

Forstverwaltung distanziert sich vom Vorgehen schießwütiger Jäger / Tatverdächtiger meldet sich 

Von Stefan Koch 

Minden (mt). Etliche Hinweise gingen nach dem MT-Bericht Sonntagsjäger strecken Hund nieder” bei der 
Polizei ein. Mittlerweile hat sich ein Tatverdächtiger bei den Ermittlern gemeldet. Das Forstamt Minden 
distanziert sich von dem berichteten Verhalten der Jäger, die am Sonntag einen Border Collie im Heisterholz 
erschossen hatten. 

Reichlich Hinweise aus der Bevölkerung und auch aus der Jägerschaft sind bei uns eingegangen”, so 
Polizeisprecher Hansi Walden. Nachdem ein konkreter Verdacht auf zwei Personen entstanden war, habe sich 
am Dienstagvormittag der Schütze selbst bei der Polizei gemeldet. 

Unter anderem gibt es zwei Zeugen, denen einer der Sonntagsjäger zur Tatzeit begegnet war. Wir hörten einen 
lauten Schuss und das entsetzliche Schreien eines Hundes. Dann folgte der zweite Schuss und es blieb still”, 
so einer der Spaziergänger gegenüber dem MT. Kurze Zeit später wurden er und sein Begleiter von einem 
Geländefahrzeug mit Mindener Kennzeichen auf dem Forstweg verfolgt. Ein Mann in Jagdkleidung, Anfang 
30, sei ausgestiegen. Das Gewehr in der Hand kam er auf uns zu und fragte, ob wir das Jaulen eines Hundes 
gehört hätten.” Als die Spaziergänger ihn entrüstet zur Rede stellten, habe er entgegnet, dass Hunde im Wald 
nichts zu suchen hätten \¬ schon gar nicht in der Brutzeit”. Der Zeuge: Wer so einen Unsinn erzählt und 
Spaziergängern eine Waffe vorhält, dürfte keinen Jagdschein besitzen.” 

Bernhard Dierdorf, Dezernent für hoheitliche Angelegenheit im Forstamt Minden zu den Schrotschüssen auf 
den Hütehund: Der äußerst bedauerliche Vorfall im Heisterholz macht einmal mehr deutlich, dass bei vielen 
Waldbesuchern aber auch einigen Jägern die Rechtslage über das Waldbetretungsrecht unter Mitführung von 
Hunden unklar ist.” Dierdorf verweist hier auf das Landesforstgesetz. Dort ist im § 2 Absatz 3 bestimmt, dass 
im Wald Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden dürfen. Diese Regelung trifft auf 
Jagdhunde sowie für Polizeihunde nicht zu. 

Die gängige Praxis und die Rechtsprechung gehen von einem Einflussbereich aus, in dem der Hundeführer 
durch geeignete Kommandos seinen freilaufenden Hund unter Kontrolle hat.” Für Bernhard Dierdorf kommt 
es darauf an, dass zwischen Hundehalter und dem Hund der Sicht- und Rufkontakt bestehe und der Hund 
aufgrund einer entsprechenden Ausbildung auch gehorche. 

Allerdings: Die Försterinnen und Förster in den Revieren hätten in einem solchen Fall, wie im MT berichtet, 
nicht von der Waffe Gebrauch gemacht, sondern das betroffene Ehepaar über die Rechtslage informiert und 
sie gebeten, ihren Hund enger zu führen.” Dieses Verhalten gilt nach Erfahrungen von Dierdorf auch für die 
meisten Jäger. Ein abseits von Waldwegen frei laufender Hund ist noch kein hinreichender Grund, diesen zu 
erschießen.” Es reiche dessen Beobachtung aus, denn der Hundehalter sei in der Regel nicht weit. Erst wenn 
ein Hund tatsächlich wildere, dass heißt ein Stück Wild jage und hetzte, werde berechtigterweise von der 
Waffe Gebrauch gemacht. 

In dem jüngsten Fall hat Dierdorf kein Verständnis für das Verhalten der beiden Jäger. Wenn sie tatsächlich 
von ihrem Vorgehen und Verhalten überzeugt gewesen wären, dann hätten sie sich auch gegenüber den 
Hundehaltern namentlich zu erkennen gegeben. Außerdem hätte erwartet werden können, dass von den 
beiden Jägern eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Landesforstgesetz beim Forstamt Minden 
erstattet worden wäre. Dies ist bis heute nicht geschehen.” 

copyright by www.mt-online.de*

Wie das ganze im Mai 2005 vor Gericht ausgegangen ist, können Sie hier einsehen

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Jäger trifft spielendes Kind Auf Wildschweinjagd neben Kindergarten 

Quelle: www.oberpfalznetz.de*


Lauf-Schönberg. (upl) Eine fehlgeleitete Kugel aus dem Gewehr eines Jägers hat in Lauf-Schönberg (Kreis Nürnberger Land) offenbar ein spielendes Kind getroffen. Das teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken am Montag mit. 

Der 13-Jährige Junge hatte am Samstag in der Abenddämmerung mit anderen Jugendlichen auf einem Feld neben dem  Kindergarten gespielt. Gegen 21.30 Uhr seien zwei Schüsse gefallen. Einer davon habe den Jungen am Arm getroffen. Bei den Kindern herrschte Panik, weil sich niemand erklären konnte, woher der Schuss kam. Unter Schock alarmierten sie Polizei und Rettungsdienst. Noch in der Nacht musste der Bub operiert werden. 

Erst am Sonntagnachmittag meldete sich den Polizeiangaben zufolge ein 40-jähriger Mann bei der Polizeiinspektion in auf und gab an, dass er von dem Vorfall soeben von einer Nachbarin gehört hätte. Er erklärte, dass er Jäger sei und sich am Vorabend unweit des Feldes aufgehalten habe, um zu jagen. Gegen 21.30 Uhr habe er zwei Schüsse auf ein Wildschwein abgegeben und es erlegt. 

Die Entfernung zum Ort des Geschehens beträgt ungefähr einen Kilometer. Es sei durchaus möglich, dass es sich bei dem Schuss um einen Querschläger gehandelt habe, hieß es von Seiten der Polizei. Gegen den Jäger wird nun unter anderem wegen  fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. 

Quelle: http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/613335-100,1,0.html*

Mein Kommentar: Wie ich schon einmal auf einer älteren Webseite erwähnte, kann ich Berufskillern nur den Tip geben, eine Jägerprüfung abzulegen. Vorteil: Die Strafen die Sie dann erwarten, können Sie getrost vergessen.

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Nichts Neues: Jäger verwechselt Teenager mit Fuchs

Eigentlich nichts neues:  Jäger verwechselt Teenager mit Fuchs
Ein 13 Jahre alter Junge ist in England versehentlich von einem Jäger erschossen worden. 
Weitere Infos unter http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,317855,00.html 

Und weil wir schon gerade einmal dabei sind: 

KANINCHENJAGD
+++ Jäger erschießt Sohn

CATANIA - Ein Jäger auf Sizilien hat zum Auftakt der italienischen Jagdsaison versehentlich seinen zwölfjährigen Sohn
erschossen. Anschließend nahm er sich das Leben. Der Junge habe zuvor eigens darum gebeten, mit seinem Vater auf die
Kaninchenjagd gehen zu dürfen. Offenbar habe sich ein Schuss aus dem Jagdgewehr versehentlich gelöst, berichten Zeitungen.
dpa

SÜDWEST PRESSE, GEISLINGER ZEITUNG (20.09.2004)

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Irrer Jäger jagte Jungen (16) durch den Wald

Chemnitzer Morgenpost den 06. September 2004

LÖSSNITZ - Es war eine wilde Hetzjagd: Ein durchgeknallter Jäger
(43) trieb gegen Mitternacht einen Jungen (16) durch den Wald.
Der Junge saß auf einem Moped, der Jäger im Auto. Irre: Als der
Jäger nicht mehr hinterherkam, zog er einen Revolver und ballerte
wild um sich. Eine Horror-Nacht aus Lößnitz im Erzgebirge.

Der Junge war mit vier Freunden (16 bis 20 Jahre) campen. Dafür
hatten sie sich extra die Genehmigung des zuständigen
Jagdpächters geholt. Aber gegen Mitternacht wurde der 16-Jährige
von seinen besorgten Eltern auf dem Handy angerufen. Er solle
doch lieber nach Hause kommen.

Der Junge stieg auf seine Simson S51 und fuhr nach Hause.
Plötzlich tauchte ein Auto hinter ihm auf. Es wurde immer
schneller. Das Fernlicht leuchtete den Wald aus. Der 16-Jährige
bekam es mit der Angst, gab Gas.

An einer Wiese blieb das Auto stehen. Der Fahrer stieg aus und
schoss drei Mal. Vor Schreck fuhr der Junge mit dem Moped in ein
Gebüsch. Doch er entkam dem irren Schützen, fuhr nach Hause.

Seine Eltern riefen die Polizei. Die fand den Autofahrer. Es war
ein Jäger. Er war betrunken, hatte 1,68 Promille. Polizeisprecher
Werner Kipnich: „Der Mann hat mit mehreren Anzeigen zu rechnen.
Seine gesamten Jagdwaffen haben wir beschlagnahmt.“

tf
Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=671306*

"Ein weiteres feines Beispiel für verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe", wie Astrid von der Initiative jagdgefährdeter Haustiere feststellte...

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Wir klagen den Tod von Babnäschen an - Jäger liessen seine Leiche verschwinden

Pressemitteilung: Wir klagen den Tod von Babnäschen an
Jäger liessen seine Leiche verschwinden ...

Von: Tanja Mueller [mailto:tanja@antispe.de]
Gesendet: Montag, 30. August 2004 21:22
Betreff: [Weiterleitung] Wir klagen den Tod von Babnäschen an

Rosi Stevens & Uli Blatz
35321 Laubach
RosiStevens@web.de

29. August 2004

Pressemitteilung: Wir klagen den Tod von Babnäschen an
- mit der Bitte um redaktionelle Verwendung -

Jäger liessen seine Leiche verschwinden ...

Er war gerade mal drei Jahre alt, als am 19.08.04 um 20:30 Uhr sein Leben
in Laubach-Gonterskirchen im "Teichhausgebiet Am Silbach" gewaltsam beendet
wurde. Zwei Jäger haben seinen Tod zu verantworten. Ein als Jagdinstrument
benutzter Hund - ein so genannter ausgebildeter Jagdhund - hat ihn zu Tode
geschüttelt, während ein Jäger direkt nebendran stand und dabei zusah. Der
Hund schleppte Babnäschen auf das Grundstück der Jäger, und dort
verschwand er spurlos. Die Jäger ließen seine Leiche verschwinden und behaupten
vehement, dass der Hund ohne "seine Beute" auf das Grundstück zurückkam.
Ihnen war zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass Rosi Stevens, bei der
Babnäschen lebte, mit ansehen musste, wie Babnäschen durch das Verhalten
der Jäger absichtlich zu Tode kam ...

Rosi Stevens beobachtete, dass ein Jäger "seinen Jagdhund" durch ein
Seitentürchen von seinem Grundstück auf einen öffentlichen Fußweg laufen
lies. Stevens fand dabei nichts ungewöhnliches, da am anderen Ende des
Weges bereits ein anderer Jäger auf den Hund zu warten schien.

Kurze Zeit später vernahm Stevens das Heulen eines Hundes. Zu diesem
Zeitpunkt wusste sie nicht, dass das Heulen von dem "Jagdhund" kam und was
es zu bedeuten hatte. Das Heulen verstummte nach einiger Zeit und dann
folgten die Schreie einer Katze. Da sie vermutete, es könnte der bei ihr
lebende Kater sein, lief sie sofort los, um nachzusehen, warum die Katze
schrie. Noch bevor sie ihr Grundstück verlassen konnte, verstummten die
Schreie der Katze. Als sie an eine Stelle kam, die es ihr ermöglichte,
diesen Weg wieder einzusehen, beobachtete sie, wie ein Jäger neben dem
"Jagdhund" stand, in einer leicht vornübergebeugten Haltung. Der Hund
machte recht schnelle Bewegungen. Zu diesem Zeitpunkt war Stevens noch nicht
klar, dass in diesem Moment Babnäschen von diesem Hund zu Tode geschüttelt
wurde, während der Jäger, wie sich später herausstellte der sog. Besitzer dieses
Hundes, direkt nebendran stand und dabei zusah. Der "Besitzer" des Hundes
rechtfertigte sein Nichtstun einen Tag später damit, dass er davor Angst
gehabt hätte, von Babnäschen gebissen zu werden. Gleichzeitig erschien es
ihm wichtig zu erwähnen, dass er "seinem Jagdhund" alles aus dem Mund
nehmen könnte, ohne von diesem gebissen zu werden. Hier stellt sich Stevens
berechtigterweise die Frage, warum er Babnäschen "seinem Jagdhund" nicht
weggenommen hat, nachdem dieser ihn bereits getötet hatte. Stattdessen
stieg er über einen Zaun - welcher ca. 2m von der Tötungsstelle entfernt ist -
auf das Grundstück seines Vaters, der ebenfalls Jäger ist, und ließ den Hund
mit dem toten Babnäschen allein auf dem Fußweg zurück. Der Hund schleppte
Babnäschen in Richtung Durchfahrtsstraße "Am Silbach". Kurz vor der
Durchfahrtsstraße befindet sich ein Seitentörchen, wo der Vater bereits
auf den Hund wartete, um diesen durch das Törchen auf sein Grundstück zu
bekommen. Doch der Hund ignorierte das Rufen des Vaters und lief zur
Durchfahrtsstraße hoch, um von dort aus durch den Haupteingang zum
Grundstück zu gelangen.

Als Stevens sah, dass der Hund Babnäschen auf das Grundstück der Jäger
schleppte, forderte sie den Vater auf, dem Hund zu sagen, er solle von
Babnäschen ablassen. Der Jäger ignorierte jedoch die Rufe von Stevens.
Daraufhin lief Stevens zu ihm und wollte ihn zur Rede stellen. Dieser
zeigte überhaupt keine Reaktion und auf die Vorwürfe von Stevens brachte er nur
ein "nee" heraus. Stevens fiel plötzlich ein, dass sich ja noch der andere
Jäger, der Sohn, auf dem Grundstück befinden muss und lief sofort auf das
Grundstück des Jägers. Dort kam ihr der Sohn mit Hund, der Babnäschen
nicht mehr im Mund hatte, aus Richtung Teich mit einem ca. 3m langen Holzstiel
in der Hand entgegen. Er sagte zu Stevens "DIE ist tot". Stevens forderte ihn
auf, ihr zu zeigen, wo die Leiche von Babnäschen ist. Doch er behauptete,
er wüsste es nicht. Der Hund sei ohne seine "Beute" zu ihm aufs Grundstück
gekommen. Er meinte, der Hund habe Babnäschen höchstwahrscheinlich
unterwegs verloren, oder aber er habe ihn unterwegs abgelegt und von ihm abgelassen.
Diese Situation könnte Babnäschen
wohl zur Flucht genutzt haben. Ein toter(!) oder "bestenfalls" schwer
verletzter Kater konnte dem Hund auf dem eingezäunten Grundstück der Jäger
entkommen? Dies hält Stevens für völlig ausgeschlossen, zumal seine Leiche
bis zum heutigen Tage verschwunden ist.

Aufgrund ihrer Beobachtungen konnte Stevens den Leugnungen der Jäger,
nichts über den Verbleib der Leiche zu wissen, natürlich keinen Glauben schenken.
Sie forderte den "Besitzer" des Hundes auf, den Hund nach Babnäschen
suchen zu lassen. Doch er - und auch sein Vater - lehnten eine Suche ab.
Stattdessen verkündete er, er würde jetzt nach Hause fahren. Nachdem
Stevens merkte, dass die beiden Jäger in keiner Weise dazu bereit waren, ihr bei
der Suche nach dem vermeintlich verschwundenen Babnäschen behilflich zu sein,
verließ sie das Grundstück, um aus ihrem gegenüberlegenden Haus eine
Taschenlampe zu besorgen.

Es wurde beobachtet, dass der Jäger, der es ursprünglich so eilig hatte,
nach Hause zu fahren, erst kurz bevor Stevens mit der Taschenlampe
zurückkam, davonfuhr. Nach eigenen Angaben ist er noch einmal auf das
Grundstück seines Vaters zurückgegangen ...

Aufgrund der Beobachtungen von Stevens ist es völlig ausgeschlossen, dass
es sich hier um einen Unfall handelte. Insbesondere die Tatsache, dass die
Leiche von Babnäschen unauffindbar war und ist, lässt Stevens vermuten,
dass die beiden Männer seine Leiche haben verschwinden lassen, weil - aus
welchen Gründen auch immer - verhindert werden sollte, dass Stevens die Leiche zu
Gesicht bekommt. Sie kann daher nicht ausschließen, dass Babnäschen
Verletzungen hatte, die nicht nur von dem Hund stammten. Merkwürdig
erscheint ihr auch, dass der Jäger "seinen Jagdhund" mit dessen "Beute"
auf dem öffentlichen Weg zurückließ und stattdessen über einen Zaun auf das
Grundstück seines Vaters zurückging.

Der Jäger, der tatenlos dabei zusah, wie Babnäschen von "seinem Jagdhund"
getötet wurde, berichtete Stevens später, dass Babnäschen sich auf einen
Telefonmast aus Holz geflüchtet hatte und er erst dazu kam, als Babnäschen
von diesem Telefonmast herunterfiel und dem Hund direkt vor die Füße.
Babnäschen war immer ein äußerst guter und geschickter Kletterer gewesen.
Von daher hält es Stevens für ausgeschlossen, dass er "einfach so" von
diesem Telefonmast herunterfallen konnte. Zumal besagter Telefonmast sich
eine Handbreit neben einem Zaun befindet, über den Babnäschen sich mit
einem Sprung auf ein Nachbargrundstück hätte retten können. Diesen Zaun hatte er
in der Vergangenheit öfters mit Hilfe dieses Telefonmastes übersprungen.
Aus welchen Gründen auch immer hat er es dieses Mal nicht geschafft. Daher
kann Stevens nicht ausschließen, dass Babnäschen vorher schon verletzt gewesen
sein könnte. Eine Verletzung, die ihrer Meinung nach nicht von dem Hund
stammen könne, da Babnäschen nur einmal geschrieen habe, demnach also nur
ein einziger - für Babnäschen tödlich endender - Kampf zwischen ihm und
dem Hund stattgefunden haben könne. Stevens möchte nicht ausschließen, dass
die beiden Jäger ihm vor dem Kampf mit dem Hund bereits Verletzungen zugefügt
haben und dies ein Grund dafür sein könnte, dass die Jäger seine Leiche
haben verschwinden lassen.

Der "Besitzer" des Hundes konnte keine Angaben dazu machen, wie der Hund
das eingezäunte Grundstück verlassen konnte. Sein Vater dagegen hatte zwei
Versionen. Die erste: Der Hund sei über den Zaun gesprungen. Die zweite:
Er habe das Heulen des Hundes gehört und wollte nachsehen, ob sich der Hund
evtl. außerhalb des Grundstückes befand. Zum Nachsehen habe er besagtes
Seitentörchen geöffnet, und dabei wäre Babnäschen - an ihm vorbei - von
seinem Grundstück gerannt und der Hund hinterher. Er behauptete übrigens,
dass die Verfolgungsjagd genau in die entgegengesetzte Richtung, wo
Babnäschen letztendlich zu Tode gekommen ist, ging ...

Babnäschens Tod hat uns nochmal deutlich vor Augen geführt was Jagd für
Millionen von Individuen bedeutet. Denn auch wenn uns Babnäschens Tod
besonders schwer trifft, wiegt sein Tod nicht schwerer als der der
Kaninchen, Füchse, Wildschweine, Rehe, Waschbären, usw. die durch Jäger
und Jägerinnen umgebracht wurden und werden. Millionen namenlose Opfer der
Jagd.

Die Jagd fordert jährlich ca. 5 Millionen Opfer. Babnäschen ist eins von
ihnen. Sein Tod ist eine Folge davon, daß nichtmenschlichen Tieren durch
Jägerinnen und Jäger der Krieg erklärt wird.

Das dürfte kein Einzelfall sein, wie Sie auf folgender Webseite* nachlesen können.

JAGD IST MORD!
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Katzen kastriert, freigelassen und von Jägern erschossen

----- Original Message -----
From: johann.beuke
To: Karin Oehl
Sent: Friday, August 20, 2004 4:49 PM
Subject: Katzen

Hallo Karin
Im Wi.-u. Hu.-Forum gibt eine Christine offen zu, daß die von einem Tierheim frei gelassenen und kastrierten Katzen
anschließend von Jägern erschossen werden.
Der ganze Text ist fürchterlich ätzend
Gruss Johann

Zitate:
Flex, für mich ist jeder Köter ein Köter, auch meine! Nach der Zeit, haben die doch eh einen an der
Klatsche.
Ich habe schon von Jägern gehört, die sich wunderten, in ihrem Revier, immer an der gleichen Stelle,
vermutlich verwilderte Katzen zu sehen resp. zu schiessen.
Bis sie irgendwann dahinter kamen, dass genau dort der örtl. Tierschutzverein eingefangene Katzen,
die dann kastriert wurden, wieder frei liess.
Die Kohle für die OP´s hätten sie sich sparen können...Hat sich ja eh erledigt...

...

aus: http://www.wildundhund.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=12&t=000664*

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Jäger tötet Hund: 7.000 Euro Schmerzensgeld!

Aus dem VGT Newsletter vom Fri, 20 Aug 2004

Vor dreieinhalb Jahren hatte der Jäger Walter Probst die
Schäferhündin Mona vor den Augen ihrer Betreuerin im Maurer Wald im
23. Bezirk in Wien mit zwei Messerstichen vorsätzlich getötet und war
dafür wegen Tierquälerei und wegen Sachbeschädigung strafrechtlich
verurteilt worden. Aufbauend auf dieser Verurteilung hatte die
Hundebetreuerin eine Schadenersatzklage eingebracht, weil sie ihren
Hund so geliebt hatte und durch den Verlust psychisch schwer
beeinträchtigt worden war. In einem aufsehenerregenden Urteil sprach
ihr das Bezirksgericht Liesing jetzt 6.900 Euro Schmerzensgeld und
Schadensersatz zu und verurteilte den Jäger Probst zu Prozesskosten
von insgesamt etwa 25.000 Euro.

Am 7. März 2001 war die junge Mutter mit ihrem Kleinkind und ihren
beiden Hunden, die einen Beißkorb trugen, im Maurer Wald unterwegs.
Ganz plötzlich und völlig ohne Grund fiel der Jäger Probst über einen
der Hunde her und stach ihm sein Jagdmesser mit 15 cm langer Klinge
zweimal mit voller Länge in die Brust. Die 10jährige Schäferhündin
Mona, die bereits an schweren Hüftproblemen gelitten hatte und für
niemanden eine Gefahr darstellte, erlag ihren Verletzungen, bevor die
Tierrettung eintreffen konnte. Der Jäger zeigte keinerlei Reue - und
nicht nur das, im Beweisverfahren zum Prozess wurde bekannt, dass er
die Tat sogar angekündigt hatte. Dementsprechend wurde er wegen
Tierquälerei und wegen Sachbeschädigung strafrechtlich verurteilt.
Zusätzlich war bei einer Hausdurchsuchung bei dem Jäger die
unglaubliche Menge von 40 Stich- und 80 Schusswaffen gefunden worden,
wovon eine sogar halbautomatisch und deshalb illegal war.

Das Gericht sprach der Hundebetreuerin das unerwartet hohe
Schmerzensgeld mit folgender Begründung zu: "Die Klägerin ist seit 10
Jahren Vegetarierin, wie auch ihre gesamte Familie, sie isst auch
keinen Fisch, trinkt keine Milch und isst keine Eier. [...] Die
Klägerin hatte zu Mona ein besonderes Nahverhältnis und betrachtete
diese aufgrund ihrer allgemeinen Einstellung Tieren gegenüber als
gleichwertiges Familienmitglied. [...] Anhand des vorliegenden
Sachverständigen-Gutachtens und der gesamten getroffenen Feststellung
wurde daher das zuletzt geltend gemachte Schmerzensgeld vom Gericht
als angemessen erachtet und war zur Gänze zuzusprechen."

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Jagdpächter braucht mehr als zehn Minuten, um Rehkitz zu erstechen


14.08.2004

Von Hans-Georg Waldschmidt, Wetzlarer neue Zeitung

E-Mail:hg.waldschmidt@mail.mittelhessen.de

Wetzlar. Auf Anzeige eines Augenzeugen aus Wetzlar ermittelt die Staatsanwaltschaft
gegen einen Jagdpächter aus einem Nachbarkreis. Er soll ein bei einem Unfall leicht
verletztes Rehkitz unsachgemäß und auf tierquälerische Weise getötet haben.
Ereignet hat sich der Vorfall am 7. August um 21.45 Uhr. Der 28-jährige Zeuge aus
Wetzlar sah, wie das Rehkitz seitlich gegen einen vorausfahrenden Wagen lief und dann im
Graben landete. Der Autofahrer, ein weiterer Zeuge und der 28-Jährige kümmerten sich um
das Rehkitz, das keine äußeren Verletzungen aufwies und offenbar unter Schock stand.

Als der alarmierte Jagdpächter nach etwa 45 eintraf, hatte sich das kleine Reh schon
zusehends erholt. Doch der Waidmann bestand auf sofortiger Tötung.

Er ließ sich - so die Zeugen - von einem Begleiter ein kleines Klappmesser (Klingenlänge etwa
6 bis 7 Zentimeter) geben und stach auf das Tier ein. Und das, obwohl der Wetzlarer
angeboten hatte, das Kitz in eine ihm bekannte Rehaufzuchtstation in Langgöns zu bringen.
Dort war man auch bereit, das verletzte Tier anzunehmen.

Doch der Jäger ließ nicht locker; schaffte es aber nicht, dem Tier einen schmerzlosen und
schnellen Tod zu geben. Nach Angaben der Zeugen lebte das Kitz noch zehn Minuten nach
dem ersten Stich; es bewegte sich und röchelte vernehmbar.

Als die Zeugen den Jäger beschimpften, soll dieser zu dem Wetzlarer gesagt haben: "Ich
gehe dir gleich an den Hals." Um den Todeskampf des Tieres nicht weiter ansehen zu
müssen, verließen die Zeugen den Ort des Geschehens.

Am nächsten Tag wurde Anzeige gegen den Jagdpächter wegen Beleidigung und Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Der 28-jährige Wetzlarer auf Anfrage dieser
Zeitung: "So etwas brutales habe ich noch nie erlebt. Diesem so genannten Jäger gehört
das Handwerk gelegt. Es ist unglaublich, wie dieser Mann mit dem Tierchen umgegangen ist.
Ich glaube, dass es überlebt hätte, denn der Anstoß an das Auto war nur minimal."

"Der Jäger hat die Aufgabe, ein verletztes Tier von seinen Leiden so schnell wie möglich zu
erlösen." Das sagte der Leiter der Unteren Jagdbehörde beim Lahn-Dill-Kreis, Manfred
Fiedler. Das macht man waidgerecht mit einem Fangschuss oder mit einem geeigneten
Messer.

Dabei muss man die Schlagadern am Hals durchtrennen, was augenblicklich zur
Bewusstlosigkeit des Tieres führt, erläuterte Fiedler. Dass dies mehr als zehn Minuten
dauern soll, hält Fiedler für ungewöhnlich. Allerdings wollte er sich vom Schreibtisch aus
nicht zu dem konkreten Fall äußern, weil er die Fakten nicht kenne. Generell müsse man
jedoch dem Sachverstand des Jägers vertrauen.

Ob in unserem Fall der Mann im grünen Rock den nötigen Sachverstand hatte und
waidgerechtes Verhalten an den Tag legte, muss nun das Gericht entscheiden. Wir konnten
keine Stellungnahme des Jagdpächters einholen, da uns seine Identität nicht bekannt ist.
Quelle: http://www.mittelhessen.de/main.php?ses_viewmode=37&dir=3&content_id=183721*

Dazu folgender Leserbrief:

Freizeitspaß und Rehrücken

Zum Artikel „Jagdpächter braucht mehr als zehn Minuten...“ vom 14.8.04: Die untere
Jagdbehörde meint zum Vorfall, bei welchem ein Jäger ein nur leicht verletztes Reh sinnlos
und grausam Reh tötet: „Generell müsse man dem Sachverstand des Jägers vertrauen“.
Welchem Sachverstand? Da hat ein Jäger die Möglichkeit einem Tier zu helfen und richtet
es stattdessen auf offener Straße hin. Mich wundert dieses Verhalten nicht, wenn man sich
die wahre Motivation der Jäger vor Augen führt: Freizeitspaß und Rehrücken!

Das Märchen, dass die Jagd ein notwendiges Übel sei um die Wildpopulation zu regulieren,
ist längst wissenschaftlich widerlegt. Die Population einer Art ist immer von der sogenannten
Umweltkapazität (Platz, Futter, etc.) abhängig. Die Jäger beeinflussen diese
Umweltkapazität künstlich damit die Population der Tiere ansteigt, um so eine Begründung
für die Jagd zu konstruieren und sich am Rehrücken und am „Jagdspaß“ zu erfreuen. Die
Abschüsse zersprengen dann noch Familienverbände (z.B. bei Schweinen und Füchsen), was
wieder erhöhte Fortpflanzung zur Folge hat. Warum lassen wir uns also immer noch von den
Scheinargumenten der Jägerschaft täuschen, die übrigens nicht einmal 0,4% der Bevölkerung
stellen aber jährlich 5 Millionen Tiere in deutschen Wäldern töten? Beispiele wie jagdfreie
Nationalparks und übrigens auch unser Nachbarland Holland zeigen, dass sich die
Tierpopulation ohne Jagd viel ausgeglichener entwickelt. Jäger tragen auch nicht gerade zu
ihrer Glaubwürdigkeit bei, wenn sie sich so verhalten, wie im vorliegenden Fall. Da war der
junge zarte Rehrücken wohl doch zu verlockend.
Ausführliche Informationen gegen die Jagd unter www.die-tierfreunde.de*


Jürgen Foß, info@die-tierfreunde.de 
Vorsitzender „die Tierfreunde e.V.“
www.die-tierfreunde.de 

Mein Kommentar: Von Sachverstand kann wohl kaum die Rede sein, wenn man ein Tier derart lange zu Tode quält. So etwas ähnliches habe ich auf einem Bauernhof erlebt. Dabei handelte es sich um ein Rehkitz, welches unter den Rasenmäher gelangt war. Die Beine waren abgehackt. Wir warteten auf den Jäger, der ebenfalls das Tier mit einem Taschenmesser langsam zu Tode quälte. Hätte ich das vorher geahnt, hätte ich selbst Hand angelegt und das Tier nicht noch auf seinen Schlächter warten lassen. Danach scheint so etwas kein Einzelfall zu sein. Ich würde so etwas nicht als Sachverstand, sondern vielmehr als Sadismus deuten!

Wenn Sie mögen, können Sie in folgendem Forum* die Meinungen der Jäger zu diesem Vorfall lesen.

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Kaum sind die Wölfe heimisch geworden, wollen Hobbyjäger ihre Widersacher ausschalten

Kaum sind die Wölfe heimisch geworden, bekommen die Hobbyjäger Konkurrenzangst und wollen ihre Widersacher ausschalten.

Hier sieht man das wahre Gesicht der Hobbyjäger, die meinen, daß man ohne sie nicht auskommen würde, weil sie die Tierbestände im Gleichgewicht halten müssten. Aber wehe, wenn die Natur diese Regulation übernimmt:

Auszug: Anders als in Grimms Märchen ist der Wolf ein scheuer Zeitgenosse. Im Nordosten Sachsens wird er langsam wieder heimisch.
Einige Jäger sind strikt dagegen - sie fürchten leere Reviere.

Lesen Sie mehr dazu auf folgender Webseite*

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Landesregierung verabschiedet sich vom Tierschutz

Bestürzt haben die Saar-Grünen auf Aussagen von Umweltminister Mörsdorf 
reagiert, wonach er sich für die Beibehaltung der Ausbildung von Jagdhunden 
an lebenden Tieren und die Jagd auf bedrohte Arten ausspricht.
Der 
Umweltminister hatte auf dem Landesjägertag gesagt, er sehe keine Bedenken 
gegen die Ausbildung an lebenden Tieren. Nach Ansicht der Grünen ist die 
Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren eindeutig Tierquälerei. Es sei 
unglaublich, dass Mörsdorf diese grausame Praxis jetzt auch noch schönredet 
und damit einen Blankoscheck für diese Tierquälerei ausstellt. Der Minister 
sprach sich zudem für "Eigenverantwortung der Jäger" bei der Jagd auf 
bedrohte Tierarten aus. Dies bedeutet eine große Gefahr für den Bestand 
geschützter Arten. 

Quelle: http://www.gruene-saar.de/presse/pm/pm377.html*

Mein Kommentar: Es ist nichts neuer, daß die Politik von Jägern nur so durchsetzt ist. Das gehört zu dem modernen Feudalismus anscheinend dazu und reicht bin in die höchsten Reihen. Dann brauchen wir uns auch nicht zu wundern, daß so gut wie kein Politiker dieses Thema anrührt. "Welch Brot ich es, des Lied ich sing". Ich glaube dieses Sprichwort dürfte genug aussagen.

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Jäger erschoss seinen zehnjährigen Sohn

Quelle:  VGT-Newsletter, Nr.8/04-1


In der Nähe von Danzig (Polen) hat ein Jäger, der seinen zehnjährigen 
Sohn mit auf die Jagd nahm, beim Versuch ein Tier zu schiessen 
stattdessen versehentlich das Kind getötet.
Ähnlich wie bei dem Vorfall in Österreich vor wenigen Jahren, wo ein 
Jäger im burgenländischen Pinkafeld einen Grundwehrdiener erschoss, 
feuerte er einfach in die Dunkelheit, traf aber statt des erhofften 
Wildes den Zehnjährigen in den Kopf.

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Diktaturverdächtig? Tierschützer zur Duldung von illegal errichtetem Hochsitz verurteilt

Meldung - tierrechte.net - 8.6.2004
Tierschützer zur Duldung von illegal errichtetem Hochsitz verurteilt

(Pirmasens/Rheinland-Pfalz/Deutschland) - Das Amtsgericht Pirmasens hat in seinem Urteil AZ 2 C 539/03, verkündet am 26.05.2004, die Klage einer Familie von Tierschützern gegen den örtlichen Jagdpächter, der illegal auf deren Grundstück einen Hochsitz errichtete, auf Entfernung dieses Hochsitzes kostenpflichtig abgewiesen und der Widerklage des Jagdpächters zur zwangsweisen Duldung des Hochsitzes stattgegeben. Die Eigentumsrechte der Tierschützer, sowie deren vorgebrachten Gründe wurden von Richter Schmidt kategorisch ignoriert. Das illegale, selbstherrliche und gegen jede Sitte und Anstand verstoßende Handeln des Jagdpächters war Richter Schmidt dagegen nicht einmal eine Rüge wert, dafür fand er umso mehr Verständnis für eine möglichst bequeme Ausübung dessen Mordhandwerkes. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Nähere Informationen unter http://tierrechte.net/ 

Mein Kommentar: Was gilt die Wette, daß der Richter wieder einmal Jäger war? Könnte man in dem Fall nicht von Befangenheit sprechen? Kein Wunder, daß immer wieder gefordert wird, daß Richter keine Jäger sein dürfen! Bei anderen Dingen würde sofort von Befangenheit gesprochen werden, hierbei nicht - wahrscheinlich auch aus dem Grund, weil sich die Machtposition der Jagdlobby bis rauf in den Bundestag erstrecken dürfte. Damit wäre es nur logisch, wenn die Rechte der Allgemeinheit gebeugt werden, ähnlich wie wir es aus dem dritten Reich kennen, wo der Begriff "Freiheit für jeden" bei weitem keine Selbstverständlichkeit war. Passt irgendwie gut zu dem Jagdgesetz aus der Nazizeit, welches ebenfalls immer noch Gültigkeit hat...

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Geht es noch ein bisschen feiger? -- Schlafenden Fuchs auf Sofa abgeknallt

Textausschnitt von http://www.sz-online.de* (Von Claudia Schade 03.05.04)

...Seine Bequemlichkeit wurde einem Fuchs zum Verhängnis. Draußen war es kalt, drinnen warm. Ein Fenster stand offen und so hüpfte Meister Reineke in die gute Stube. Die Hausbewohnerin staunte, als sie den ungebetenen Gast selig schlummernd auf ihrem Sofa vorfand. Das war allerdings sein letztes Nickerchen. Ein herbeigerufener Jäger erlegte das ahnungslose Tier mit einem Kopfschuss aus der Pistole. (...)

Zum Schluss sei noch gesagt: Der freche Fuchs liegt nun nicht etwa - wie man vermuten könnte - als Pelz auf dem Sofa der besagten Dame. Er wurde nach eingehender Untersuchung auf Tollwut und Bandwurm vernichtet.

Welch ein lustiger Schlusssatz nicht wahr?... Geht es noch ein bisschen Taktloser? Stellen Sie sich einmal vor, so etwas hätte man bei ungebetenem menschlichen Besuch geschrieben.

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Kranken Hund erschossen, Kadaver am Bach entsorgt

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,

die IJH Bayern schickte uns diesen gruseligen Bericht, der sich
ziemlich mit dem Fall "Rex" aus Freyung deckt - dort hatte ein
Jäger auf Wunsch der Besitzer den angeblich bissigen Schäferhund
erst schrecklich verletzt, war dann weggefahren und hatte den
schreienden Hund später in einer Scheune "erlegt", in die er sich
verkrochen hatte. Ob in Österreich Jäger Haustiere AUSSERHALB der
Ausübung des Jagdschutzes töten dürfen, weiß ich nicht, bin aber
für jeden Hinweis dankbar. In Deutschland ist dies verboten -
lediglich (!) wildernde Hunde (und "revierende" Katzen) dürfen
nach dem Gummiparagraph 23 (Jagdschutz) getötet werden.
Gruß von der Initiative jagdgefährdeter Haustiere
www.ijh.de
Astrid Krämer


Innsbruck ONLINE DIENST


Tiroler Tageszeitung, Insbruck:
Kranken Hund erschossen, Kadaver am Bach entsorgt

Kurioser Umweltfrevel in Steinach: Ein 41-Jähriger erschoss in
einem Garten einen Hund und entsorgte ihn dann in einem
Quellschutzgebiet.


STEINACH (TT, phil). Da hat die Gemeinde Steinach gleich doppelt
Glück gehabt: Zuerst schoss ein 41-jähriger Beamter mitten im
Wohngebiet auf einen Hund. Er brauchte zwei Schüsse, bis das Tier
tot war. Es wies schwere Verletzungen im Bereich des Halses auf.

Dann entsorgte er den Kadaver im Padastertal, und zwar
ausgerechnet bei den Trinkwasserbehältern der Gemeinde Steinach.
"Das hätte böse ausgehen können, wenn das Tier wochenlang dort
gelegen wäre", sagt Bergwächter Günther Eiter. Er fand den übel
zugerichteten Hund am Donnerstagabend.

Thomas Triendl vom Gendarmerieposten Steinach erklärt auf
Anfrage, der Schütze habe im Auftrag der Hundehalterin gehandelt,
einer 49-jährigen Hausfrau aus Steinach, die auf diese Weise ihr
krankes Haustier loswerden wollte. Der Mann habe die Jagdprüfung.
Der Hundehalterin gegenüber habe er angegeben, das Tier bei einem
Metzger zu entsorgen.

"Ob er im Wohngebiet schießen darf, auch wenn es der eigene
Garten ist, das versuchen wir gerade herauszufinden", sagt
Triendl. Nach Abschluss der Erhebungen werden sowohl der Schütze
als auch die Hausfrau den Behörden zur Anzeige gebracht.


2004-04-23 20:37:59
--
Nicole Hallek
Initiative jagdgefährdeter Haustiere
Landesverband Bayern
Schlossbergstr. 10
86850 Reitenbuch
ijh-bayern@web.de

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650.000 Füchse fallen in Deutschland jährlich der Jägerei zum Opfer...

LINK-TIPP DER WOCHE: 
650.000 Füchse fallen in Deutschland jährlich der Jägerei zum Opfer, 

Tausende andere werden in Pelzfarmen umgebracht. Ersteres geschieht ohne ökologische Rechtfertigung,
zweiteres zur Befriedigung der Eitelkeit einer kleinen Gruppe von PelzliebhaberInnen.
Nun hat sich die "Initiative pro Fuchs" gegründet, die sich sowohl gegen die Fuchsjagd als auch gegen die
Pelztierzucht einsetzt. Außerdem unterhält die Organisation eine Auffangstation für Meister Reineke und
unterstützt Personen, die verwaiste Fuchswelpen solange bei sich aufnehmen bis die Kleinen ausgewildert
werden können.
Webtipp: http://www.initiative-pro-fuchs.de
*

Quelle: Canis Underdog

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Weil Hund pinkelte: Von Jäger abgeknallt! ..und weiteres aus dem VGT Newsletter

Weil Hund pinkelte: Von Jäger abgeknallt!

Mit einem gezielten Schuss in den Kopf wurde Schäferhündin Nina am 
26. Februar getötet. Von Jäger Christoph M. aus Wohmbrechts bei 
Lindau in Vorarlberg. Der "Waidmann" hatte die Hundedame nicht etwa 
beim Wildern erwischt: Nina machte nichts weiter als ihr Geschäft - 
nur wenige Schritte vom Garten ihrer BetreuerInnen entfernt - als sie 
tödlich getroffen zusammenbrach.
_______________________________________________________

Jäger verletzt Tierrechtler schwer

Am 17. Jänner ritt einer der Fuchsjäger der Crawley- und Horsham-Jagd 
in West Sussex, England, den Jagdsaboteur Simon Wild von hinten 
nieder und schliff ihn eine zeitlang mit. Simon Wild hatte eine 
gebrochene Nase, sowie gebrochene Finger und gebrochene Zähne, und 
benötigte 30 Nähte um die Wunden in seinem Mund und ihm Gesicht zu 
nähen.
__________________________________________________________

Italien: 52 JägerInnen tot

In der Jagdsaison 2003/04 kamen in Italien 52 JägerInnen bei der Jagd 
ums Leben. 88 Menschen wurden schwer verletzt, 14 davon hatten mit 
der Jagd nichts zu tun - sie wurden beim Wandern oder im eigenen 
Garten von JägerInnen angeschossen.

VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Waidhausenstr. 13/1, A-1140 Wien
Tel +43 1 929 14 98, Fax +43 1 929 14 982
http://www.vgt.at*
 

vgt@vgt.at

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Konkurrenzkampf? Vergiftete Luchse - Jäger unter Verdacht

Quelle: www. blick.ch 

LAUSANNE – Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, doch für den Fahnder ist klar: Das
Luchs-Weibchen und ihr Junges wurden von Jägern vergiftet.

Die beiden Katzen wurden im vergangenen September im waadtländischen Montricher tot aufgefunden. In ihrem Körper entdeckten die Tierärzte Zyanid. Das Gift musste in mehreren
Dosen ausgestreut worden sein. Die Untersuchung zeigte, dass die Tiere das Zyanid über längere Zeit aufgenommen haben.

Es gebe mehrere Verdächtige, erklärte heute nun Untersuchungsrichter Jean-Marie Ruede. Es deute alles daraufhin, dass die oder der Täter in Jägerkreisen zu suchen sind. Denn es seien nur die Jäger, die von der Tat profitieren. Die Bauern könnten es nicht gewesen sein, da sie noch keine
Schäden bei ihrem Vieh hinnehmen mussten.

Kleiner Tipp an den Untersuchungsrichter: Vielleicht hat ja ein Landwirt einen Präventiv-Schlag ausgeführt. Die Ermittlungen werden es zeigen. Noch wird intensiv an der Aufklärung des Falles gearbeitet.

http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=67993 

Mein Kommentar:

Hier dürfte genau das geschehen sein, was Jäger immer vehement verneinen. Sie sehen Tiere wie den Luchs als Konkurrenten an, der ihnen ihre Beute streitig macht. Ähnlich ist es mit dem Fuchs gelagert, nur das der nicht unter Artenschutz fällt und dementsprechend auch massenweise abgeknallt wird. 

Hierzulande treibt dieser "Konkurrenzkampf" zwischen Jäger und Raubtier bereits bizarre Blüten. Der sogenannte Verein „Sicherheit und Artenschutz“ setzt alles daran, die Wölfe in der Lausitz auf legalem Wege um die Ecke zu bringen zu können. Mit Ammenmärchen wie dem uralten Rotkäppchensyndrom versucht er, die Atmosphäre zwischen den Einwohnern und den Wölfen solange zu vergiften, bis die Behörden den Wolf zum Abschuss freigeben - Im Moment Gott sein Dank ohne Erfolg. Hier können Sie mehr darüber lesen  

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Nicht nur Jäger müssen Sadisten sein: Kitz in Schlammloch ertränkt

Aus oberberg-heute.de :

„Tier erlitt unvorstellbares Leid “

Marienberghausen - Eigentlich sollte es ein beschaulicher Spaziergang
mit Hund durch den verschneiten Märchenwald werden. Doch was Dagmar und
Michael Schmitz am Montagnachmittag erlebten, war ein Alptraum. "Wir
hörten erst einen Hund bellen, der offenbar irgendwem nachsetzte und
dann die bellenden Laute eines Rehs. Als wir wenig später das
minutenlange entsetzliche Wehklagen eines Tieres hörten, das einem durch
Mark und Bein zog, gingen wir den Schreien nach und glaubten unseren
Augen nicht zu trauen", berichten die Zeugen, die die jämmerlichen
Schreie des Rehs wohl nie vergessen werden.

"Wir trafen mitten im Wald auf zwei Frauen. Eine hockte am Boden und
hielt einen freudig schwanzwedelnden Hund im Arm, dessen Schnauze stark
blutverschmiert war. Die andere Frau stand mit ihrem Fuß auf dem Hals
eines kleinen Rehs, der in ein Schlammloch getaucht war. Wir haben noch
Luftblasen aufblubbern sehen. Aus Maul und Nase des Tieres floss Blut",
so die schockierten Augenzeugen. Zur Rede gestellt habe eine der Frauen
gesagt: "So was müssen Sie erst mal hinkriegen!"

Dagmar und Michael Schmitz - später auch die Halterin des wildernden
Hundes - meldeten den Vorfall dem zuständigen Jagdaufseher. "Ich bin
dann gleich zu der beschriebenen Stelle gefahren und habe das Kitz dort
abgeholt. Es lag noch immer mit dem Kopf unter Wasser in der Sau-Suhle.
An seinem Hinterlauf hatte ein Hund ein großes Stück Fleisch
herausgerissen. Die Verletzungen waren aber nicht tödlich. Organisch war
das Kitz, das zwar nicht mehr gesäugt, aber noch von der Rikke geführt
wurde, in Ordnung", erklärte Friedhelm Dehler.

Dr. Paul Heiner Deipenbrock, Tierarzt und Vorsitzender des Hegerings
Morsbach ist empört über den Vorfall: "Das Reh hat einen grausamen
Todeskampf durchlitten. Schon alleine das Hetzen und Beißen des Hundes
waren für das Reh qualvoll. Aber auch der gewaltsame Eingriff durch den
Menschen, den Rehe ohnehin mehr fürchten als alles andere und der
Todeskampf beim Ertrinken müssen unvorstellbar grausam für das Tier
gewesen sein. Ein solches Verhalten der Frau ist absolut unbegreiflich."

**

Die Halterin des wildernden Hundes erklärte in einem Gespräch mit
oberberg-heute, sie sei mit ihrem neunjährigen Hund wie gewohnt
spazieren gegangen und habe ihn auf freier Strecke von der Leine
gelassen. Plötzlich sei er über einen Bach auf ein Reh zugesprungen. Das
Tier habe erst ganz ruhig dagestanden und sich dann merkwürdig langsam
bewegt. Der Hund habe sich schließlich in das Reh verbissen. Alle
Versuche, ihn von dem Reh wegzuziehen, seien gescheitert. Der Hund sei
wie in einem Rausch gewesen, ".dann war das Reh tot", so die
Hundehalterin, deren Auftritte und Forschungen sich mit Clownerie, Humor
und der Fertigkeit des Kicherns beschäftigen.

**

Zu dem Vorwurf das Reh ertränkt zu haben, gab die Hundehalterin keine
Stellungnahme ab. Ihre Begleiterin, eine Kölner Fotografin, bestätigte
in einem Gespräch mit oberberg-heute zwar auch, dass der Hund das Reh
gerissen habe, stritt aber eine eigene Beteiligung an der Rehtötung ab,
die laut ihren Angaben zur Erlösung des verletzen Kitzes erfolgt sei.
Trotz des vermeintlich positiven Hintergedankens möchten weder die
Hundehalterin noch ihre Begleiterin namentlich genannt werden.

Der Tierschutzverein THEA e.V. aus Morsbach, hat inzwischen Anzeige
erstattet. Auch der Jagdpächter, Karl Josef Blumberg, wird diese
Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen: "Das ist nicht das erste
Mal, dass dieser Hund wildert. Die Halterin wurde bereits diesbezüglich
angeschrieben und auch persönlich kontaktiert. Jetzt muss endlich etwas
geschehen. Die Hundehalterin wird schadenersatzpflichtig gemacht.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass ihr Hund nicht mehr wildert.
Es ist eine Unverschämtheit, einen Hund mit derlei Vorbelastung mitten
im Wald von der Leine zu lassen."

Quelle: http://www.obh.animalnews.de/index.php?act=vp&cid=1&pid=714*

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Jäger erschießt Hund am Gartentor - mit Fuchs verwechselt

Zu unterem Schreiben folgender Artikel für Sie: Jäger erschießt Hund am Gartentor*

From: "A. Krämer" <kraemer.a@t-online.de>
To: "Ulrike Höfken" <Ulrike.Hoefken@WK.Bundestag.de>
Sent: Saturday, February 28, 2004 5:46 PM
Subject: Jäger erschießt Hund am Gartentor - mit Fuchs verwechselt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein neues, erschütterndes Beispiel für die Schießwütigkeit eines Jägers, der
nicht nur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Jagdrecht
begangen hat. Nach der Beschreibung ist außerdem zu vermuten, dass dieser
"hochmotivierte" Waidmann auch noch in Richtung eines bewohnten Gebäudes
geschossen hat. Das korrekte Ansprechen der angeblichen Beute wurde
vernachlässigt, und morgens um halb sechs ist es zu dieser Jahreszeit auch
noch fast völlig dunkel. Leider ist diese Verantwortungslosigkeit,
Fahrlässigkeit und Nachlässigkeit beim Umgang mit der Waffe kein Einzelfall.
Hier musste wieder einmal ein unschuldiges Tier sein Leben lassen. Wie
leicht hätte es auch ein Mensch sein können!
Wir hoffen nach wie vor auf eine Umsetzung der versprochenen Novellierung
des Bundesjagdgesetzes, im Rahmen derer nicht nur die Tötung von Haustieren
verboten wird, sondern endlich auch die Jäger einer entsprechenden Kontrolle
unterliegen, bei der Treffsicherheit, Zuverlässigkeit und Eignung zum Umgang
mit hochgefährlichen Schußwaffen regelmäßig überprüft werden.

Sehr betroffen grüßt Sie
Ihre
Initiative jagdgefährdeter Haustiere
www.ijh.de
i.A. Astrid Krämer

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Tellereisen verletzt Katze schwer

KREIS ALTÖTTING vom 21.02.2004     Quelle: Alt-Neuöttinger Anzeiger

Tellereisen verletzt Katze schwer

Emmerting (red). In ein Fangeisen ist in Emmerting eine Katze geraten.
Fünf Tage lang vermisste der Besitzer das Tier, am Donnerstag wurde es auf einem Nachbargrundstück in der Überreiterstraße gefunden. Die Katze war stark abgemagert und hing mit dem linken Hinterfuß in einem Tellereisen. Da dieses verbotene Fangeisen nicht angehängt war, zog die Katze es samt einer 127 cm langen Eisenkette hinter sich her, um zu ihrem Besitzer zurück zu kommen, teilt die Polizeiinspektion Altötting mit. Aufgrund der Verletzungen war eine tierärztliche Versorgung notwendig. Da die Katze mehrere Tage lang abgegangen war und die Falle hinter sich
hergeschleift hatte, konnten keine Rückschlüsse auf den Aufstellungsort der Falle gezogen werden. Die Polizei sucht nun Zeugen, die die abgebildete Falle vielleicht schon einmal in Emmerting bei einer Person oder auf einem Grundstück gesehen haben. Die Bügelweite der stark angerosteten Falle beträgt 11,5 cm. Nach dem Jagdgesetz ist ein Fallentyp wie dieses Tellereisen, der nicht sofort tödlich oder unversehrt fängt, bereits seit 1933 verboten und wird auch von Jägern nicht verwendet, so die Polizei.

Quelle: http://www.pnp.de/ngen/such.php?cid=29-4761283&Ressort=ank

Mein Kommentar: Daß es ein Jäger war, halte ich für wahrscheinlich. Wer beschäftigt sich sonst so intensiv mit derartigen Fallen? In wieweit sich Hobbymörder ans Jagdgesetz halten, ist uns leider nur allzu bekannt. Wie sagte mir einmal ein Berufsjäger: "Diese Schiesser", wie er sie nannte, "machen eh was sie wollen". Dazu dürfte dann wohl auch das illegale Fallenstellen gehören.

Dazu folgendes Schreiben:

Informationen zu Jagd und Jäger 
von Astrid (Krämer) Initiative jagdgefährdeter Haustiere

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend zu Ihrer Information zwei Fälle, die keines weiteren Kommentars
bedürfen.
Dass Jäger keine Tellereisen verwenden, halte ich persönlich für unwahr. Sie
lassen sich lediglich dabei nicht so leicht erwischen wie der
Normalverbraucher, aber das nur nebenbei.
Tatsache ist, dass diese Folterinstrumente als sog. HISTORISCHE FANGGERÄTE
und VOLL FUNKTIONSFÄHIG bei den Fallenherstellern immer noch frei erhältlich
sind, mit einzig dem lapidaren Hinweis, dass die landesgültigen
Fangjagdverordnungen zu beachten seien. Ein Kommentar eins Fallenherstellers
gegenüber einer Anruferin: "Die Jäger werden schon wissen, wie sie damit
umzugehen haben". Erst vor wenigen Tagen geriet in Berchtesgaden eine Dame
in eine Schwanenhalsfalle, brach sich Elle und Speiche und erlitt so schwere
Verletzungen des Unterarmes, dass bleibende Schäden unvermeidlich sind
(diesen Artikel erhalten Sie als Anhang).

Wir fordern ein generelles Verbot der Fallenjagd,
sowohl mit Totschlag- wie auch mit Lebendfallen. Die Gründe dafür sind
vielfältig: Auch Totschlagfallen töten nachweislich nicht selektiv, und vor
allem nicht "sofort". "Beifänge" (Fehlfänge) sind unvermeidlich, werden
jedoch verschwiegen. In Lebendfallen gefangene Tiere sterben häufig am
Stress, oder an den Verletzungen, die sich sich in ihrer Panik selbst
beibringen - wenn sie nicht vorher in "vergessenen" oder zu selten
kontrollierten Lebendfallen elend verhungern und verdursten. Die
TÖTUNGSMETHODEN für in Lebendfallen gefangene Tiere werden in der
einschlägigen Jagdliteratur höchst farbig beschrieben: Da ist vom "Treiben
in einen Sack und Schlagen desselben gegen eine Baumstumpf oder großen Stein
bis sich drinnen nichts mehr rührt" die Rede. Auch der Schlag auf die
Nasenwurzel oder den Kehlgang ist beliebt, ebenso das Abstechen mit dem
Jagdmesser - alles unglaublich brutale Arten, ungeliebtes Raubwild und
Raubzeug ohne Verschwendung von Munition zu entsorgen. Was mit in
Lebendfallen gefangenen Katzen geschieht, haben uns Jäger bisher nur anonym
mitgeteilt - viele Enden als willkommene Übungsobjekte für die
Raubzeugschärfe des vierbeinigen Jagdgehilfen, damit der Jagdhund immer
wieder seinen Tötungstrieb neu üben kann.

Wir fordern auch die Abschaffung der Ausbildung (legaler sowie illegaler)
von Jagdhunden am lebenden Tier!
Im Bundesland Berlin wurde auf Betreiben von Frau Claudia Hämmerling und
B90/Die Grünen ein komplettes Fangjagdverbot durchgesetzt - warum ist dies
in den anderen Bundesländern nicht möglich?

Zum Tötungsdelikt innerhalb der Jägerfamilie ist nichts zu sagen. Die
Psychopathologie von Jäger und Jägerinnen wurde bereits in zahlreichen
Veröffentlichungen beschrieben. Dass diese Lezte ein höheres
Aggressionspotential aufweisen, ist kein Geheimnis.

Der ständige freie Zugang zu scharfen Waffen erhöht die Möglichkeit des
Mißbrauchs, wie die zunehmende Anzahl an "Unfällen" und Straftaten mit
Jagdwaffen klar beweist. Zudem ist Jägern sowohl die Anschaffung wie auch
die Nutzung dieser Waffen in fast unbegrenzter Zahl (Langwaffen) sowie fast
unkontrolliert möglich, was jedem unbewaffneten Bürger umgehend ein
Strafverfahren beschweren würde. Die Novellierung des Waffengesetzes wurde
zwar vehement betrieben, hat jedoch für Jäger kaum Auswirkungen, wohingegen
der Normalsterbliche sich jetzt nur noch nach Erwerb des sog. kleinen
Waffenscheins mit Gaswaffen gegen Angreifer zur Wehr setzen kann.

Warum sollte es nicht möglich sein, Jagdwaffen in zentralen Sammelstellen
aufzubewahren und nur gegen Quittierung zur Jagdausübung auszugeben? Damit
wäre nicht nur der Mißbrauch so gut wie ausgeschlossen, sondern bei
tatsächlichem Fehlverhalten wäre auch sehr viel leichter zu ermitteln, WER
WO MIT WELCHER WAFFE unterwegs war. Gut, das ist Illusion, aber es lohnt
sich wohl, darüber nachzudenken.

Unverdrossen hoffen wir immer noch darauf, dass die versprochene
Novellierung des Bundesjagdgesetzes auch gegen den Widerstand der Jäger in
den Reihen der Ministerialbeamten durchgesetzt wird und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Ihre
Initiative jagdgefährdeter Haustiere
www.ijh.de*

i.A. Astrid Krämer

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WG: Hilfe! Katze vom Jäger erschossen

Liebe Tierschutzfreunde,

wer kann hier fundierte rechtliche Tipps zur Vorgehensweise geben, wie diesem Mann das Handwerk gelegt werden kann???
Kontakt: Alex Thoenissen@aol.com 

Viele Grüße,
Birgit Lötzerich

Von: AlexThoenissen@aol.com 
Betreff: vom Jäger erschossen

Hallo, vielleicht können sie mir helfen? Was ist passiert? Am Freitag habe ich von meinen Nachbarn erfahren das ein Jäger vor 2 Wochen meinen seit dahin vermissten Kater erschossen hat. Er hat meinen Kater nachdem dieser angeblich im Begriff war auf 2 ausgewachsene Fasane (er hat nie irgendwelche Tiere mit nach hause gebracht) zu gehen angeschossen. Anschließend versuchte Cosmo (so hieß mein Kater) sich wohl noch zu mir nach Hause zu retten. Ich wohne ca. 50 Meter vom Waldrand. 

Leider stellten ihn die Jagdhunde beim Nachbarshaus direkt am Waldrand Der Jäger klingelte daraufhin bei meiner Nachbarin und teilte ihr mit das er ihr Grundstück betreten müsse um der Katze einen Gnadenschuss zu geben, da diese angeblich schwer verletzt war. Daraufhin sagte sie zu ihm er solle doch mal bei mir nachfragen ob es sich um meine Katze handelt. Dies tat er nicht! Auch nicht nachdem ich an allen Waldeingängen Vermisstenmeldungen mit der genauen Beschreibung meiner Katze aufgehangen habe. Er ist Wildhüter in diesem Wald und kommt 2- 4 täglich an den Wegen vorbei. Ich habe dann die Telefonnummer des Jägers ausfindig gemacht und ihn angerufen. Er war sehr unfreundlich und nicht zugänglich als ich ihn nach der Katze fragte meinte er er habe sie vergraben und wolle mir auch nicht mitteilen wo. Erst als ich ihn mit rechtlichen Mitteln drohte (bzgl. Eigentum laut 8 Punkte Plan) war er bereit sie wieder auszubuddeln und mir zu bringen. Dieses Gespräch wurde auf Tonband aufgenommen! Als er sie gestern noch nicht brachte rief ich erneut bei ihm an, da sagte er das sich der fuchs die Katze wohl geholt hat und sie nicht mehr da sei. Und bot mir an mir ein Bier auszugeben. Welch Hohn.

Er teilte mir mit unter Zeugen mit das er die Katze 150m von unserem Haus geschossen hat. Das heißt 100m vom Nachbarhaus angeschossen und auf dem Grundstück des Nachbarn erschossen und anschließen obwohl ein Halsband vorhanden war mitgenommen, außerdem war der Kater kastriert. Die Schutzzone für Hunde und Katzen beträgt aber in NRW 200m!!! Außerdem hat er mein Eigentum entwendet. Er hat durchaus erkannt das es sich um eine Hauskatze handelt! Das gab er unter Zeugen zu! In der Nachbarschaft (ich bin erst vor kurzem zugezogen) ist dieser Mann sehr bekannt er hat bereits mehrere Katzen aus der Nachbarschaft erschossen! Er ist 70 Jahre alt und schießt auch aus dem Auto auf Tauben (ebenfalls verboten laut UVV). Er war auch mehrere Monate außer Gefecht da er sich selbst ausversehen in die Schulter geschossen hat Dieser Mann ist Gemeingefährlich und ich würde mir wünschen das er seinen Jagdschein abgibt damit nicht noch schlimmeres
passiert. Was kann ich jetzt tun, bitte helfen sie mir! Ich möchte am Mittwoch gerne zur Polizei und zum Anwalt, aber geht das? Und was soll ich sagen? Können sie mir einen Rat geben damit ich Gerechtigkeit bekomme? 

Vielen Dank 
MfG A. Thönißen 

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Rotkäppchen-Syndrom sorgt für dicke Luft in Wolfs Revier

Hier für Sie ein Artikel der Leipziger Volkszeitung vom Freitag, 6. Februar 2004: 

Rotkäppchen-Syndrom sorgt für dicke Luft in Wolfs Revier 

Neustadt/Spree. Vor 40 Jahren, sagt Herr Bachmann, leistete er Hilfe bei 
einem Autounfall. Damals habe er ein totes, blutiges Kind im Arm 
gehalten. "Das passiert mir hier nicht." So einfach ist das. Joachim 
Bachmann, ein Mann mit grauem Haar, freundlichen Augen und spitzen 
dunklen Brauen hat etwas gegen die Wölfe, die in der Lausitz als 
einziger Region Deutschlands frei herumlaufen. Dass die Tiere irgendwann 
ein Kind anfallen werden, sei vorprogrammiert, meint der Jäger. Da 
können Wissenschaftler und Politiker noch so oft erklären, dass der Wolf 
um den Menschen einen großen Bogen macht. Das Rotkäppchen-Syndrom sitzt 
tief. 

Joachim Bachmann ist seit 45 Jahren Jäger, seit 1992 in seinem Revier in 
Bärwalde. Doch seit sich ausgerechnet vor seiner Haustür ein Wolfsrudel 
angesiedelt hat, könne er kaum noch die Jagdquoten erfüllen. Inzwischen 
gilt Bachmann als "Wolfsbeauftragter" der 225 Jäger im Kreisjagdverband 
Hoyerswerda und hat vor wenigen Tagen beim Regierungspräsidium in 
Dresden eine Abschussgenehmigung für den Wolf beantragt. "Es geht nicht 
um das Schießen. Aber die Bestände müssen reduziert werden", sagt 
Bachmann. Obwohl der Wolf zu den seltensten Arten Europas zählt und kein 
Tier einen höheren Schutzstatus genießt. 

Vermutlich wird die Frage nach der Abschussgenehmigung vorm 
Verwaltungsgericht landen. Dann schlägt die Stunde für Bachmanns Sohn 
Stefan, ein Volljurist, der einen dicken Wolfs-Ordner dabei hat und 
einen russischen Wissenschaftler zitiert, der die These von der 
Gefährlichkeit und Aggressivität der Raubtiere stützt. "Irgendwann ist 
das Rotwild ausgeräumt", fürchten die Bachmanns. 

Das genau trifft die Hauptsorge der Lausitzer Waid- und Leidgenossen, 
die sich am Mittwochabend auf einer Veranstaltung im Wirtshaus "Zum 
Hammer" in Neustadt/Spree Luft machen. "Es gibt kein Muffelwild mehr, es 
gibt gewaltige Einbußen beim Rehwild und viele Risse beim Rotwild", sagt 
Günter Giese, der Präsident des Landesjagdverbandes. Der Jagdwert der 
Reviere sinke, manche Pächter verlangen bereits Schadenersatz. Außerdem 
seien die Jäger anerkannte Naturschützer und daher zur Pflege heimischer 
Tierarten verpflichtet -was duch den Einzug eines Raubtieres freilich 
erschwert wird. 

"Der Wolf ist ein Störfaktor", sagt Peter Bresan aus Lohsa und zitiert 
aus einer Broschüre des Umweltministeriums. Demnach verspeist ein Wolf 
im Jahr 1500 Kilo Fleisch - 60 Rehe oder 16 Rothirsche. Den Jagdpächtern 
fehlen diese Einkünfte, beklagt Bresan. Zur Last gelegt wird dem Wolf 
auch der Verbiss in Wäldern und der Landwirtschaft, denn das Wild halte 
sich vor lauter Angst nicht mehr im Wald auf. "Die Wölfe", schimpft ein 
Bauer aus Schleife, "gehören zurück nach Sibirien." 

Genau genommen kamen sie aber aus Polen nach Sachsen. Doch bei vielen 
Männern in grüner Kleidung hält sich auch hartnäckig das Gerücht, 
Idealisten des Umweltministeriums hätten die Wölfe bei Nacht und Nebel 
aus einem Kofferraum springen lassen. Der Streit um den Räuber könnte 
für Minister Steffen Flath noch im Wahlkampf eine Rolle spielen. Denn 
der nennt es unverdrossen ein "Geschenk für Sachsen", dass derzeit 
ungefähr 15 Wölfe in der Lausitz leben - ein Elternpaar mit mehreren 
Welpen auf dem Oberlausitzer Truppenübungsplatz und ein zweites Rudel, 
dass sich 2002 bei Neustadt/Spree angesiedelt hat. Nun paarte sich 
offenbar eine Wölfin mit einem Hund, weshalb die jungen Mischlinge 
eingefangen und in Tierparks gebracht werden sollen, um die 
Artenreinheit der sächsischen Wölfe nicht zu gefährden. 

Keiner der Experten bestreitet den Rückgang des Wildes. Es erfreut sich 
allerdings im Osten einer großer Verbreitung und schädigt den Wald. Der 
Wolf sorge nun erst für verträgliche Bestände - was die Jäger bislang 
noch nicht vermochten, sagt Mike Eller, Forstpolitiker im 
Umweltministerium und selbst Jäger. "Wo der Wolf wechselt, wächst der 
Wald", sagt auch Ulrich Wotschikowsky, vom Verein für Artenschutz aus 
Oberammergau, der eigens in die Lausitz gekommen ist, um die Sorgen der 
Jäger zu zerstreuen. Und der Wolf lebe nur dort, wo er genug Wild zu 
fressen findet. Die Jäger lassen sich an jenem Abend wenig beeindrucken. 
Herr Bachmann erklärt, das nächste Mal wisse er noch besser Bescheid. 
"Wir werden uns bilden", sagt er. Es klingt wie eine Drohung. 

Sven Heitkamp 

Quelle: http://www.lvz-online.de/aktuell/content/94193.html*

Dazu folgender Kommentar:

Hallo Herr Heitkamp, 

sagen Sie mal, mit was wollen Sie Ihr Geld bloß verdienen, wenn die sächsischen Jäger irgendwann ihren
Berufszweig an den Nagel hängen können, weil das Gleichgewicht in der Natur wieder auf natürlichem Wege
durch die Wölfe am funktionieren ist?

Ich bitte Sie Herr Heitkamp, Sie treten hier eine Negativwerbung für ein von den meisten Anwohnern in dieser
Gegend geachtetes und willkommenes Tier los, dass es einfach zum lächeln ist! Oder sollte ich mich geirrt
haben, und Sie wollten die Jäger etwas lächerlich machen?

Sie kennen das Märchen vom Rotkäppchen bis zum Schluss, Herr Heitkamp? Am Ende tötet der Jäger den
bösen Wolf, Richtig? 

ABER : Die Zahl der Wolf-Freunde wächst und wächst! Und auch die Zahl derer, welche hinter vorgehaltener
Hand nun lächeln müssen! Über wen sie lächeln, dürfte wohl klar sein!

Warum jammern Jäger jetzt rum, waren sie es doch auch, welche vor Jahren am Wehklagen waren, dass sie
es kaum schaffen würden, das Wild zu reduzieren, um den Wald vor Zerstörung zu schützen! Waren es doch
die Jäger, welche ihr Tun damit begründeten, dass das Wild im Wald Überhand nimmt und dadurch der Wald
großen Schaden nimmt???

Sollten nicht gerade die Jäger jene sein, welche sich jetzt über den scheuen Helfer im grauen Pelz
freuen können, welcher seine Nahrung nicht aus Lust am Töten oder noch schlimmer aus Profilsucht tötet, um
davon zu leben, zu überleben? Wölfe töten nur, wenn sie hungrig sind!

Märchen sind so alt, und alte Zöpfe gehören endlich abgeschnitten! 

Das Rotkäppchen-Syndrom haben hier wohl bestenfalls noch ein paar Jägersleut, welche mit Sicherheit nicht
die Bedrohung für den Menschen sehen, wohl aber die Bedrohung ihres eigenen Tuns!

Grünrock pack die Flinte ein , der Wolf soll wieder Jäger sein.
Das Jagen nun zu Ende ist, der Wolf ist der bessere Wildpolizist.
Lasst Mutter Erde den natürlichen Lauf, und hört mit dem Geheule auf.
Und jeder wird es sehen dann, der Wolf ist ein ehrlicher Saubermann.

-------------------------------

muzie_Ines aus Sachsen, 70 km bis dahin, wo die Wölfe wachsen ;-))

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80-jähriger Jäger aus dem Kanton Freiburg verurteilt

+++ Jäger verurteilt

Weil er im Januar 2003 illegal einen Luchs abgeschossen hatte, wurde jetzt ein 80-jähriger Jäger aus dem Kanton
Freiburg von einem Einzelrichter des Saanebezirks zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Monat sowie
1000 Franken Buße verurteilt. Außerdem muss der ehemalige Jagdaufseher und erfahrene Jäger für drei Jahre auf
sein Jagdpatent verzichten. Der Richter erkannte den Mann des Verstoßes gegen das Jagdgesetz und gegen das
Waffengesetz für schuldig. Seit der Wiederansiedlung des Luchses 1971 in der Schweiz und im benachbarten
Ausland sind laut der Naturschutzorganisation „Pro Natura“ mindestens 50 Luchse illegal getötet worden. Aufgeklärt
werden konnten bisher allerdings nur wenige Fälle.

© “der fellbeißer” vom 31.01.2004

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Superstar Madonna veranstaltet exklusive Jagdgesellschaften

700.000 Euro im Jahr verdient sich die Kabbala-Anhängerin und Superstar Madonna (45) über ihre ohnehin nicht gerade knapp
bemessenen Einkünfte hinaus dazu, indem sie auf ihrem englischen Landgut Ashcombe, das sie im Jahr 2001 für 13 Millionen
Euro erwarb, exklusive Jagdgesellschaften täglich bis zu 300 Vögel auf ihrem weitläufigen Gelände erlegen lässt. 14.000 Euro
pro Tag müssen die ausschließlich vermögenden Jäger dafür hinblättern. Dafür hat sie sich neben Tierschützerprotesten nicht
zuletzt auch die heftige Kritik eines der führenden Gelehrten der jüdischen Geheimlehre zugezogen. Madonnas Landgut liegt in
einem der besten Jagdreviere Englands.

© „der fellbeißer“ vom 30.01.2004 

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Jäger erschossen gefesseltes, zahmes Hirschkalb

Aus VgT Newsletter vom28.01.03

Die Infamie und Freude am Töten der JägerInnen kennt scheinbar 
überhaupt keine Grenzen: Eine Familie in Markt-Piesting, NÖ, hatte im 
September des Vorjahres das verwaiste, halbverhungerte Damwildkalb 
Bambi bei sich aufgenommen. Bei Bauarbeiten am 19. Dezember verließ 
das zahme Tier seinen Garten. Die ansässigen Jäger fingen Bambi im 
Ort, fesselten ihn und brachten ihn in den nahen Wald, wo sie ihn 
erschossen.

http://www.vgt.at  

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Das Übliche: Unglaubliches Urteil im Fall Rex Freyung

Jäger Hoffmann zu 50 Tagessätzen verurteilt.

Zur Erinnerung:
Nachdem Rex seinen Herrn in den Arm gebissen hatte, bat der Hundehalter Jäger Hoffmann den Hund zu erschießen.
Dieser kam und schoss innerhalb der Ortschaft von der Straße aus auf den Hund der vor einer Scheune auf dem
Grundstück des Hundehalters lag. Mit mehreren aufeineander folgenden Schüssen wurde der Hund schwer verletzt
und schrie vor Schmerzen. Hoffmann fuhr davon um neue Munition zu holen. Zwischenzeitlich hatten Zeugen, die
diesen Vorgang aus unmittelbarer Nähe beobachtet hatten, die Polizei gerufen. Jäger Hoffman traf nach langen
Minuten mit neuer Munition ein und gab dann dem Hund den 5. und letzten Schuss.

Hoffmann verstieß gegen das Tierschutzgesetz, Waffengesetz und das Bayerische
Landesjagdgesetz, dennoch wurde er nur zu 50 Tagessätzen verurteilt. Dieses Strafmaß reicht jedoch nicht zur
Einziehung des Jagscheines. Die Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze gefordert. Das neue Waffengesetz sagt
aus, wenn eine Verurteilung auf Grund einer Straftat zu 60 Tagessätzen und mehr erfolgt, ist die Waffenbesitzkarte
(Waffenschein) wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen. Somit hätte auch Hoffmann seinen Jagdschein abgeben
müssen.

Aber leider wie so oft wurde das Strafmaß so ausgelegt, dass dieser Mensch weiter auf die Jagd gehen kann.
Was können sich die Lodengrünen noch alles erlauben, damit einem einmal der Jagschein bzw. die
Waffenbesitzkarte entzogen wird??



Nicole Hallek
Initiative jagdgefährdeter Haustiere (IJH)

Landesverband Bayern

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Jäger verwechselt Lama mit Hirsch

 Markgrafpieske (MOZ) Ein erlegter Hirsch hat sich in Markgrafpieske als Lama entpuppt: "Es tut mir in der Seele Leid", sagte der Spreenhagener Jäger (68, Oder-Spree) am Montag der MOZ. Der Mann hatte während einer Treibjagd am Sonnabend nahe dem benachbarten Markgrafpieske das im Nebel friedlich auf seiner Weide grasende Tier aus 90 Meter Entfernung von einem Hochstand aus zur Strecke gebracht. Jetzt ermittelt die Kripo gegen den Schützen. 

Die handzahme braune Lama-Dame "Felicia" gehörte zu einer siebenköpfigen Herde der Markgrafpiesker Station des Tierschutzvereins Pro Animale, der sich europaweit um vom Menschen besonders gequälte Tiere kümmert. 

"Eine Tragödie. Das ist mehr als sträflicher Leichtsinn", kommentiert die Tierschützerin den Schuss. Niemand habe sie über die Treibjagd informiert. "Sonst hätten wir doch die Tiere nicht rausgelassen." 

Montag, 12. Januar 2004 (19:11) 

Quelle: Märkische Oderzeitung www.moz.de*

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Katze Prinzessin auf dem eigenen Grundstück von Jagdhund zu Tode gebissen.

Hallo liebe Tierfreunde,

ich musste heute leider etwas sehr trauriges mit ansehen. Mein Mann und ich waren bei Bekannten in Neu Sankt Jürgen (Landkreis Osterholz-Scharmbeck) und saßen in der Küche. Als wir aus dem Küchenfenster schauten, sahen wir ca. 7 Jäger auf der Weide. Es ist ein ehemaliger Bauernhof mit Wiesen umgeben. Ein Jäger lief direkt am Küchenfenster vorbei mit seinem Gewehr und seinem Hund. Mein Bekannter wollte gerade rausgehen und den Jäger fragen, was er auf dem Grundstück zu suchen habe, da war es auch schon geschehen. Der nicht angeleinte Hund lief zur Scheune, in dem die Katzen schliefen. Er fasste eine an ihren Hinterbeinen und rannte mit ihr übers Grundstück und schleuderte sie immer hin und her. Wir konnten nur schreien, sonst konnten wir nichts tun. Der Jäger versuchte seinen Hund zurück zu rufen aber sein Hund reagierte nicht. Dann packte der Jäger den Hund am Halsband und die kleine Katze lag mit gebrochenen Beinen und blutend aus dem Mund am Boden und schrie vor Schmerz. Sie konnte sich nicht mehr bewegen. Ich habe sofort den Tierarzt angerufen. So etwas habe ich noch niemals gesehen. Die kleine Katze hat so gelitten. Der Jäger war sehr unverschämt. Er sagte noch, ich brauche den Tierarzt nicht mehr zu rufen, die Katze sei eh schon fast tot und er könnte ja eine neue bringen. Ich hatte schon Angst, dass er sie erschießt und habe ihn angeschrien, er solle das Grundstück verlassen. Hat er ohne Worte dann auch getan. Eine halbe Stunde später kam dann der Tierarzt und nahm die kleine Prinzessin (so heißt sie) mit. Meine Bekannte und ich sind dann zur Polizei nach OHZ und wollten Anzeige erstatten. Aber der Polizist sagte nur, er könne keine Anzeige entgegen nehmen, da zu dieser Jahreszeit keine Anleinpflicht bestehe und Jäger durchaus Grundstücke betreten dürfen. Wir kennen den Namen des Jägers und er ist auch als Jäger bei der Polizei vermerkt. Dann sind wir wieder zum Tierarzt gefahren. Die Katze hat einen schweren Bruch im hinteren Bein und innere Blutungen und Wasser in der Lunge. Sie kämpft noch um ihr Leben. Morgen soll entschieden werden, ob der Bruch operiert werden kann oder ob sie eingeschläfert werden muss. Ich habe selbst eine Katze und sie ist mein "Ein und Alles". Ich möchte niemals, dass so etwas "unnützes" mit ihr geschieht und habe schon Angst sie rauszulassen. Ich habe die ganze Zeit versucht, im Internet die Adresse vom Jagdverein hier zu recherchieren, aber ich kann einfach nichts finden. Wissen Sie vielleicht, wo ich mich hinwenden kann? Auf jeden Fall werde ich diesen Jäger beim Ordnungsamt aktenkundig machen. Wenn ein Jäger seinen Hund nicht im Griff hat, dann darf er diesen doch auch nicht mit auf die Jagd nehmen. Können Sie mir einen Rat geben? Zum Schluss möchte ich Ihnen auch noch mitteilen, dass dieses anscheinend kein Einzelfall ist. Der Tierarzt hat uns heute erzählt, dass Dienstag auch jemand bei ihm war. Die gleiche Geschichte wie bei uns. Nur seine Katzen wurden vom Hund tot gebissen. Auch dieser Jäger sagte, ich kann ihnen eine neue Katze besorgen. Vielleicht war es ja derselbe. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Name des Verfassers bekannt.

Prinzessin ist mittlerweile eingeschläfert worden. Die Verletzungen waren einfach zu schwer. 
Gruß von der IJH
Astrid Krämer

Mein Kommentar:

Das ist unser Jagdgesetz. Jäger dürfen seit Adolfs Zeiten machen was sie wollen, auch ungefragt fremde Grundstücke betreten, damit die Eigentümer terrorisieren und ihre Hunde auf Katzen hetzen. "Er hat nicht gehetzt" werden jetzt vielleicht einige von Ihnen sagen. Fakt ist aber, daß Jagdhunde speziell dafür ausgebildet werden, als Killer für den Jäger zu agieren wie Sie hier nachlesen können!* (Der Hund kann wohlgemerkt nichts dafür. Für das Mörderhandwerk ist er von Menschen speziell geschult worden, bzw. spiegelt die Mordlust seines Besitzers wieder.) 

In anderen Ländern ist diese Form von legalisiertem Hausfriedensbruch bereits untersagt, wie Sie hier lesen können.*  Deutsche Politiker hingegen halten es anscheinend nicht für nötig, diese Gesetzeslage zu ändern, wahrscheinlich auch aus dem Grund, weil ein Großteil dieser Herren selber diesem blutrünstigen Hobby frönen dürfte, wie sich aus anderen legalisierten Grausamkeiten* erahnen lässt. 

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Zu obigen Thema noch folgender Schriftverkehr für Sie:

Briefwechsel von Frau Eschmann und Frau Krämer:

Hallo Frau Krämer,

offenbar möchte der Jäger durch sein Angebot, die Katze zu ersetzen, die Haftung für die Tierarztkosten vermeiden. Da Tiere als Sachen zählen, ist eine Haftung für ein Tier normalerweise auf den Wert des Tieres begrenzt. Das hieße, daß Tierarztkosten, die den Wert des Tieres übersteigen, nicht vom Schädiger erstetzt werden müssten (ebennso wie z. B. bei dem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden eines KFZ, wo die Reparatur teurer würde als der Restwert vor dem Unfall abzüglich Schrottwert).

Hier gibt es aber mindestens ein mir bekanntes Urteil (müßte ich bei Interesse aus der Zeitschrift
Versicherungsrecht heraussuchen), dass wegen der emotionalen Bindung an ein Haustier auch Tierarztkosten gerechtfertigt sind, die den Wert des Haustiers erheblich überschreiten.

Eine andere Frage ist, ob der Jäger zum Vergnügen oder beruflich oder zum Unterhalt jagd. In ersterem Fall haftet er für den Jagdhund sogar ohne jedes eigene verschulden, einfach weil er ihn hält (genau wie beim KFZ-Halter und jedem anderen privaten Hundehalter)

"BGB § 833 Haftung des Tierhalters 

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die 
Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist 
derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den 
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt 
nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das 
dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu 
dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der 
Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt 
beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt 
entstanden sein würde."


Die Sache "Katze" wurde beschädigt. Wenn der Jäger nur zum Vergnügen jagt, haftet er und kann sich auch nicht damit herausreden, dass der Jagdhund zugebissen hat, obwohl er selbst "sorgfältig" genug war oder dass das Zubeissen des Jagdhunds gewissermaßen unvermeidlich war..

Nur wenn der Jäger jagd, damit er damit beruflich Geld verdient oder um selber nicht hungern zu müssen, dann tritt trotz des Schadens keine Haftung ein, wenn er beweist, dass er - gemessen an dem bei der Jagdausübung üblichen - sorgfältig genug war.

Jedenfalls: wenn er haftet, dann auch für die Tierarztkosten, die deutlich über dem Wert der Katze liegen, dazu auch für Fahrtkosten zum Tierarzt u. a. damit verbundene Kosten - und - wenn die Katze dennoch stirbt - auch für den Wert einer neuen gleichartigen Katze. Und wenn er diese Kosten nicht gleich bereit ist zu ersetzen (weil er ja eine andere Katze als Ersatz für die angefallene Katze angeboten hat), haftet er auch für die deshalb erforderlichen Rechtsanwaltskosten und weitere Kosten der Rechtsverfolgung.


From: A. Krämer 

Sent: Sunday, January 04, 2004 7:13 PM

Liebe Tierfreunde,

diese Zuschrift erreichte uns am Freitag. Kein Einzelfall, sondern die Regel - übrigens auch die
Antwort des Polizisten. Wir werden versuchen, der Dame zu helfen, aber dem armen Tier hilft das
natürlich nichts mehr. Es wird höchste Zeit, dass sich in Sachen Abschaffung § 23 BJagdG
endlich etwas tut, damit tierquälerische Vorfälle wie diese nicht mehr länger per Gesetz legalisiert
sind. 

Mit traurigen Grüßen

von der

Initiative jagdgefährdeter Haustiere

www.ijh.de*


Astrid Krämer

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